Hallo ihr Allwissenden !
Weiß jemand von euch, wie lange die bayrischen Kommunen die Rechnungen über Erschließungskosten archivieren müssen?
In NRW gibt es offenbar ein sog. Hausaktenarchiv in jeder Kommune in dem alle Grundstücke betreffend
Rechnungen in sog. Hausaktenarchiven archiviert werden müssen und zwar: UNBEFRISTET
Müssen bayrische Kommunen Gebührenbescheide über Erschließung- und Straßenausbaubeiträge ebenfalls UNBEFRISTET aufheben?
Der zuständige Sachbearbeiter beim Bauamt hatte mir vor 1,5 Jahren mitgeteilt, dass keinerlei Unterlagen über unser geerbtes Grundstück vorhanden wären.
Als ich jetzt erfuhr, dass außer im Jahr 1967 unser Grundstück 1992 wg. der Ecklage ein zweites Mal „erschlossen“ worden war, fragte ich wieder an. Er wollte mich wieder abwimmeln, behauptete, das wären nur Straßenbaumaßnahmen gewesen…
Dann schickte ich ihm den Rechtsanwaltsbrief aus 1992 in dem meiner Mutter erklärt wird, dass sie leider ein zweites Mal alles bezahlen müsse und fragte ihn erstmals nach einem Archiv.
Und tatsächlich, plötzlich gab es ein Archiv und sogar Unterlagen über unser Grundstück, es fanden sich die Rechnungen von 1992 bis 1996 im Archiv.
Als ich ihn dann noch nach der ersten Erschließung 1967 fragte, schrieb er, man würde nachsehen, am nächsten Tag hieß es wieder, es sei nichts vorhanden.
Entweder der ist zu faul gewesen in den Keller zu gehen, oder in Bayern werden diese Unterlagen tatsächlich im Gegensatz zu anderen Bundesländern diese Dinge nicht unbefristet aufgehoben.
Leider kann ich im Netz nichts darüber finden und deshalb hoffe ich, unter euch ist ein Experte, der sich mit dem Bayrischen Baugesetzbuch auskennt und mir sgaen kann, ob auch in Bayern diese Hausunterlagen wg. Erschließung u. Straßenbaumaßnbahmen bei den Kommunen unbefristet archiviert werden müssen.