man muss aber hier die Waffen die bei Paraden, Wachablösungen oder was auch immer für Anlässen getragen werden, von denen unterscheiden, die im Kampf getragen werden.
Das Verbot beschränkt sich ja nur auf den Kampfeinsatz. Sonst wäre ja auch der private Besitz einer solchen Waffe verboten.
Hi,
die Haager Landkriegsordnung macht dazu nur allgemein die Festlegung, dass Waffen verboten sind, die unnötige Leiden verusachen. Dies wird z.B. für Bajonette mit Sägerücken und wohl auch für Stilettklingen angenommen.
die Genfer Konvention zählt grundsätzlich nicht konkret auf, welche Waffen verboten sind. Verboten sind lediglich allgemein Waffen, die unnötiges Leiden verursachen und grausam sind. Ob diese Beschreibung auf ein bestimmtes Waffensystem zutrifft, ist ein Stück weit Auslagungssache. Im Fall von Bajonetten gilt das, was Andreas schon geschrieben hat.
Wenn die Geschichten stimmen, die ich während meiner Bw-Zeit gehört habe, gibt es übrigens auch Bajonette für das gute alte G3. Die sollen nur irgendwo eingelagert sein und erst ausgegeben werden, „wenn die Russen kommen“.
alles möglich, aber ich hätte dann doch lieber noch ne Kugel im Magazin, wenn ich mit meinem frisch ausgegebenen B. einem (bayonettkampftrainierten )Russen gegenüberstehe
SDelbstverständlich bekommst Du Bajonette fürs G3.
Kannst Du bei Frankonia etc. einfach kaufen.
Naja, der Gedanke, mir sowas privat zuzulegen ist mir bisher eigentlich noch nicht gekommen. Aber gut zu wissen, man weiß ja nie, wofür man’s noch gebrauchen kann.
Wenn die Geschichten stimmen, die ich während meiner Bw-Zeit
gehört habe, gibt es übrigens auch Bajonette für das gute alte
G3. Die sollen nur irgendwo eingelagert sein und erst
ausgegeben werden, „wenn die Russen kommen“.
Auch das G36 kann mit einem Bajonet ausgestattet werden.
… Interestingly enough, G36 uses an AK-74-type bayonets, which are left from the now non-existent NVA (East Germany Army) stocks.
Quelle: http://www.world.guns.ru/assault/as14-e.htm
meines wissens wird das alles durch das KWKG ( Kriegswaffenkontrollgesetz ) geregelt. Dort
wird geregelt, was und wann auf welche Waffe darf
und was nicht. Was dein Bayonettverbot betrifft,
ist sich die neue aber noch nicht vollständige
Regelung des Waffengesetzes noch nicht ganz einig.
Du findest aber alles darüber unter
Auch das G36 kann mit einem Bajonet ausgestattet werden.
… Interestingly enough, G36 uses an AK-74-type bayonets,
which are left from the now non-existent NVA (East Germany
Army) stocks.
Quelle: http://www.world.guns.ru/assault/as14-e.htm
Gruss
Armin
Servus Armin
Ich bin zur Zeit selber bei der Bundeswehr. Wir haben ein Bajonett aus NVA Beständen, passend für die AK 47 als Kampfmesser empfangen. Meines Wissens kann man es nicht auf das G36 aufpflanzen. Ich kann mir nicht vorstellen wie man es ohne Adapter befestigt. Es gibt aber in Armyshops Bajonette für das G36 zu kaufen.
Übrigens wurden wir nicht mit dem Kampfmesser ausgebildet, es liegt nur im Spind. Uns wurde weiterhin erklärt, dass man im Nahkampf mit dem Klappspaten vorgehen soll.
MfG Christoph
Bajonette dürfen nach wie vor genutzt werden und sind nicht Völkerrechtswidrig! Die Bundeswehr hat nach wie vor G3-Bajonette eingelagert, die meines Wissens auch für das G36 aufgrund eines am Rohr angebrachten Adapters verwendet werden können. Ausgebildet wird mit ihnen aber nicht.