also eine Person arbeitet als volljähriger Azubi in einer Firma (zählt da das BBiG überhaupt noch?) Diese Person wird von seinem Chef angehalten, an den Tagen, wo er Berufsschule hat, im Anschluss noch in die Firma zu kommen und noch paar Stunden zu arbeiten - für sowas gabs doch eine Regelung nach Stunden, oder?
Die Person erhält 20 Tage Urlaub im Jahr, normalerweise OK, aber in der Ausbildung, dachte ich, muss das mehr sein. Oder bin ich da auf dem Holzpfad?
Die Person arbeitet am Tag 9-10 h, normalerweise i.O. aber in der Ausbildung auch?
Die Person arbeitet 5 Tage in der Woche, die Firma hat aber 6 Tage geöffnet, also hat die Person einen Tag in der Woche frei und geht Samstag auf Arbeit. Die Person hat in einer Woche an einem Dienstag Prüfung und Donnerstag ist Feiertag. Die Person bittet den Chef, das Frei für Samstag auf den Freitag zu legen, damit sie 2 Tage am Stück frei hat. Zwischen der Prüfung und dem Feiertag (also Mittwoch) fragt die Person noch einmal den Chef, ob das mit dem freien Freitag klar geht, da sagt er, die Person habe doch am Dienstag freigehabt - das ausgerechnet an dem Tag Prüfung war ist ein unglücklicher Zufall. Als Entschuldigung erhält die Person eine Schachtel Zigaretten - erlaubt, oder nicht?
Ich habe möglichst abstrakt geschrieben und hoffe damit, die FAQ beachtet zu haben, außerdem betrifft es nicht mich, nachzulesen in meiner Vika.
also eine Person arbeitet als volljähriger Azubi in einer
Firma (zählt da das BBiG überhaupt noch?)
Logisch, das hat ja nichts mit dem Alter zu tun. Wenn einer mit 55 eine Ausbildung oder Umschulung macht gilt das BBiG genauso.
Diese Person wird
von seinem Chef angehalten, an den Tagen, wo er Berufsschule
hat, im Anschluss noch in die Firma zu kommen und noch paar
Stunden zu arbeiten - für sowas gabs doch eine Regelung nach
Stunden, oder?
Die Regelung ist OK. Die Stundenregelung gilt nur für Minderjährige und ist im JArbSchG festgelegt.
Die Person erhält 20 Tage Urlaub im Jahr, normalerweise OK,
aber in der Ausbildung, dachte ich, muss das mehr sein. Oder
bin ich da auf dem Holzpfad?
Ja bist du. Als Jugendlicher gibt es mehr (JArbSchG) für einen Erwachsenen Azubi gilt das BUrlG, das mindestens 24 Werktage vorschreibt. Auf eine 5-Tage-Woche umgerechnet ergibt das 20 Werktage für den volljährigen Azubi.
Die Person arbeitet am Tag 9-10 h, normalerweise i.O. aber in
der Ausbildung auch?
Auch hier gilt wie oben. Mit dem 18. Geburtstag gültet das JArbSchG nicht mehr für den Azubi, sondern das ArbZG. Also 9 - 10 Std sicher diskutierenswert, aber OK.
Die Person arbeitet 5 Tage in der Woche, die Firma hat aber 6
Tage geöffnet, also hat die Person einen Tag in der Woche frei
und geht Samstag auf Arbeit. Die Person hat in einer Woche an
einem Dienstag Prüfung und Donnerstag ist Feiertag. Die Person
bittet den Chef, das Frei für Samstag auf den Freitag zu
legen, damit sie 2 Tage am Stück frei hat. Zwischen der
Prüfung und dem Feiertag (also Mittwoch) fragt die Person noch
einmal den Chef, ob das mit dem freien Freitag klar geht, da
sagt er, die Person habe doch am Dienstag freigehabt - das
ausgerechnet an dem Tag Prüfung war ist ein unglücklicher
Zufall. Als Entschuldigung erhält die Person eine Schachtel
Zigaretten - erlaubt, oder nicht?
Hier muss ich zugeben bin ich mir nicht sicher. Aus dem Bauch heraus hätte ich gesagt, das ist OK, wenn auch wieder evtl. moralisch fragwürdig.
Bei den Antworten ging ich ferner davon aus, dass kein Tarifvertrag für die Ausbildung gilt.
OK, danke schon mal, ich meine natürlich das Jugendarbeitsschutzgesetz
Und Nein, es gilt kein Tarifvertrag, die Firma hat nicht mal eine AN Vertretung. Also würde sich, wenn der letzte Punkt sich als nicht legal erweist, nur die IHK als Hilfe anbieten, richtig?
Die Person arbeitet 5 Tage in der Woche, die Firma hat aber 6
Tage geöffnet, also hat die Person einen Tag in der Woche frei
und geht Samstag auf Arbeit. Die Person hat in einer Woche an
einem Dienstag Prüfung und Donnerstag ist Feiertag. Die Person
bittet den Chef, das Frei für Samstag auf den Freitag zu
legen, damit sie 2 Tage am Stück frei hat. Zwischen der
Prüfung und dem Feiertag (also Mittwoch) fragt die Person noch
einmal den Chef, ob das mit dem freien Freitag klar geht, da
sagt er, die Person habe doch am Dienstag freigehabt - das
ausgerechnet an dem Tag Prüfung war ist ein unglücklicher
Zufall. Als Entschuldigung erhält die Person eine Schachtel
Zigaretten - erlaubt, oder nicht?
Der Dienstag ist frei (§ 15 BBiG) und zu bezahlen (§ 19 BBiG), daher kann nicht der unbezahlte (!) Freizeittag nachträglich auf diesen Tag gelegt werden, um die Bezahlung zu umgehen.