BDSG §34 - Art der personenbezogenen Daten

Hallo,

nehmen wir mal an, ich machen von meinem Auskunftsanspruch nach §34 BDSG gebrauch.

Das BDSG sagt ja in Absatz 1 des Paragraphen: Der Betroffene soll die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher bezeichnen.

Wie muss man sich das vorstellen, was ist da näher zu bezeichnen?

Was ist, wenn ich einen vollständigen Auszug aller über mich gespeicherten Daten möchte. MUSS ich das dann mit „alles“ näher bezeichnen?

Vielen Dank

Robert

Hallo,

wenn ich bei einer Kreditauskunftsstelle Auskünfte möchte, verlange ich alle über mich gespeicherten Bonitätsauskünfte (somit näher bezeichnet).
Bei einer Krankenkasse alle über mich gespeicherten gesundheitlichen Daten, (somit näher bezeichnet) und bei einem Versandhandel alle Daten über mein Kauf-ggf. gespeicherte Zahlungsverhalten.

Mehr nicht,
lG