Beachtung bei wohnungstausch

Unsere Nachbarin und wir wollen die Wohnungen tauschen. Sie unsere 4Zi. Wg. wir ihre 3Zi. Wg. Wann muß ich den Vermieter informieren

Einen genauen Zeitpunkt kann ich nicht nennen, aber der Vermieter muß in jedem Fall informiert werden. Am besten natürlich vor dem Tausch. Er muß sein Einverständniss geben, da Mietvertrag und Nebenkostenberechnung natürlich geändert werden muß. Ich würde einfach mit dem Vermieter reden, er wird sicher keine Einwände haben, da ja beide Wohnungen nach wie vor bewohnt werden!
Gruß Schacko