Ein Betreiber einer Beachbar mit 2 Beachvolley-Ball Plätzen vermietet das mitbringen eigener Getränke (Durchsuchung der Taschen vor demBetreten der Bar). Ein 0,75L Wasser kostet 4 Euro + Pfand!!! Die Nutzung der Volleyballplätze ist kostenfrei. Bei sportlicher Betätigung in der Sonne sind 4 Euro für 0,75L natürlich schon eine Hausnummer… da man damit nicht lange hinkommt.
Ist das rechtens? Früher gab es noch vergünstigte Preise für diejenigen, die Beach-Volleyball gespielt haben. Das wurde aber dieses Jahr abgeschafft.
Ich kenne es nur aus dem Bereich Fitnessstudio. Hier darf der Betreiber meines Wissens nach das Mitbringen eigener Getränke nicht verbieten. Auf der anderen Seite zahlt man da natürlich auch einen Beitrag.
Hallo,
mein erster Gedanke hier war so eine Art Verwandter des „klassichen Motivirrtums“ des BGB 
Eine Beachbar (!) mit zwei Volleyballplätzen ist etwas anderes als zB zwei fest eingezäunte Volleyballplätze mit einem Kiosk oder einem Trinkwasserbrunnen.
Der Vergleich mit dem Fitnessstudio ist zwar durchaus möglich, allerdings überwiegen da m.E. die Unterschiede. Ein Fitnessstudio dient der Absicht (oder dem Geschäftszweck), regelmäßig die Geräte zu nutzen. Dafür ist ein Flüssigkeitsausgleich erforderlich. Umgedreht ist für den Besuch einer Beachbar die Benutzung der Volleyballplätze ebend nicht erorderlich (vielleicht langfristig sinnvoll, wenn man da nur Cola und Bier trinkt
).
Es wurde offenbar entsprechend auch kein Nutzungsvertrag über die Nutzung der Plätze abgeschlossen. Aus der Beschreibung her halte ich die beiden Plätze deshalb eher für das Serviceangebot einer Gastronomie.
Gruß vom
Schnabel