Beamte entlassen wegen Krankheit?

Hallo liebe Experten!

Ein Bekannter von mir hat behauptet, dass in Baden-Württemberg Beamte wieder aus dem Beamtenstatus entlassen werden(können), wenn sie einen längeren Zeitraum krank sind.

Stimmt das?

Eine weitere Frage:
Ein Beamter, der seit 10 Jahren in Rheinland-Pfalz verbeamtet ist (als Lehrer) und nach Baden-Württemberg wechselt: Wird der dort erstmal auf Probe verbeamtet und kann in der Probezeit tatsächlich seinen Beamtenstatus verlieren?

Und würde er dann Rentenversicherungsbeiträge nachgezahlt bekommen oder wären 10 Jahre Versorgungsansprüche dann einfach weg?

Vielen Dank allen, die antworten!

LiebeGrüßeChrisTine

Ein Bekannter von mir hat behauptet, dass in Baden-Württemberg
Beamte wieder aus dem Beamtenstatus entlassen werden(können),
wenn sie einen längeren Zeitraum krank sind.
Stimmt das?

Ja, normalerweise wird der Beamte dann aber in den Ruhestand versetzt und nicht „entlassen“.

http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__23.html
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__26.html

Eine weitere Frage:
Ein Beamter, der seit 10 Jahren in Rheinland-Pfalz verbeamtet
ist (als Lehrer) und nach Baden-Württemberg wechselt: Wird der
dort erstmal auf Probe verbeamtet und kann in der Probezeit
tatsächlich seinen Beamtenstatus verlieren?

Nein:
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__15.html

Und würde er dann Rentenversicherungsbeiträge nachgezahlt
bekommen oder wären 10 Jahre Versorgungsansprüche dann einfach
weg?

Der ehemalige Beamte wird von seinem ehemaligen Dienstherren in der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung nachversichert.

Gruß Andreas

Hi
in der Probezeit kann auch ein Beamter entlassen werden.

Ab Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ist eine Entlassung so gut wie unmöglich (außer aus disziplinarischen Gründen).

Ich selbst bin damals wg. Polizeidienstunfähigkeit (Brille) aus dem Polizeidienst entlassen worden.

Gruß
HaWeThie

Hallo,

Ein Bekannter von mir hat behauptet, dass in Baden-Württemberg
Beamte wieder aus dem Beamtenstatus entlassen werden(können),
wenn sie einen längeren Zeitraum krank sind.

Stimmt das?

Das kommt auf den genauen Beamtenstatus an:
Bei Beamten auf Widerruf (z.B. Anwärtern, das sind die „Beamtenazubis“) und Beamten auf Probe (in den ersten Jahren nach der Ausbildung) können Zweifel an der gesundheitlichen Eignung des Beamten, z.B. die erwähnte längere Krankheit, zur Entlassung führen.
Beamte auf Lebenszeit können nicht mehr wegen Krankheit enlassen werden, aber vorzeitig in den Ruhestand versetzt.

LiebeGrüße
Markus