Liebe/-r Experte/-in,
mein Sohn ist in der Ausbildung zum Beamten im gehobenen nichttechniscken Dienst; er ist Beamter auf Widerruf und noch keine 5 Jahre beschäftigt.
Bisher haben wir ohne Probleme auch immer Kindergeld erhalten. Jetzt wurde unser Antrag für 2010 abgelehnt. Laut Steuerbescheid ist er deutlich unter der Einkommensgrenze, aber die Kindergeldstelle argumentiert folgendermaßen: die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung meines Sohnes mindern nicht das für die Berechnung des Kindergeldes zugrunde zu legende Einkommen, weil es sich um eine -so wie es die Kindergeldstelle formulierte- reine Lustversicherung handeln würde. Ich habe bereits viele Informationen dazu gegoogelt, aber hier wird immer von Pflichtversicherten in der gestzlichen Rentenversicherung ausgegangen. Nirgens ist explizit von Beamten, genauer von Beamten in der Ausbildung, die Rede.
Können Sie mir da weiterhelfen? Ich muss der Kindergeldstelle irgendwie nachweisen, dass die Beiträge für die BU-Versicherung das Einkommen meines Sohnes mindern, d.h. abgezogen werden dürfen. Gibt es dazu eine abgesicherte Info?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichem Gruß
Norbert Caelers
Hallo Herr Caelers,
zunächst entschuldigen Sie bitte die Verspätung.
Bei BaW wie Ihrem Sohn ist es (anders als bei BaP und BaL) ja so, daß kein Anspruch auf eine Versorgung bei Dienstunfähigkeit besteht. Eine private Absicherung der Dienstunfähigkeit (Berufsunfähigkeit mit spezieller DU-Klausel) ist also unbedingt notwendig (und absolut keine reine Lustversicherung).
Nach meinem Kenntnisstand gibt es besonders Probleme mit den KiGe-Stellen in zwei Fällen: bei einer unangemessen hohen DU/BU-Rente und bei einer Police, die die BU/DU mit einer Kapitalbildung koppelt. Sollte letzters der Fall sein, so muß Ihnen der Versicherer die Beitragshöhe der reinen Risikoabsicherung mittteilen. - Vielleicht reicht es ja noch, um unter die Einkommensgrenze zu kommen.
Grüße
Stefan Koziol