Liebe/-r Experte/-in,
Wissen sie zufällig, wie es sich in folgendem Fall verhalten würde:
Ein Beamter auf Widerruf geht in den Erziehungsurlaub mit Hartz IV-Bezug und erhält währrend dieser Zeit ein Jobangebot, das perfekt wäre, aber leider zunächst nicht ausreichend bezahlt ist. Wie und unter welchen Voraussetzungen kann das Beamtenverhältnis gekündigt werden? Wie lang ist die Kündigungsfrist? Welche Auswirkungen hätte eine Kündigung auf die Hartz IV Bezüge? (Kürzung?)
Herzlichen Dank
Dina
sorry ich habe null Ahnung. Kann es sein dass Sie mich nur aus Versehen zu diesem
Thema als Experten ausgewaehlt haben? Weder beruflich noch privat habe ich mit so etwas
zu tun.
Wünsche Ihnen alles Gute
P.
ich bin leider kein Fachmann für rechtliche Fragen genau gesagt Arbeitsrecht. Gruß
Hallo Dina,
ich weiß nicht, warum ich als Experte ausgewählt wurde. Ich habe von diesem Thema leider überhaupt keine Ahnung.
Sorry,
beste Grüße,
//Peter
Hallo Dina,
entschuldige bitte, dass ich Dir erst jetzt antworte.
- Erst hatte ich ich mein Passwort vergessen, dann Urlaub.
Kenne mich in diesem Thema leider auch nicht aus, so dass ich Dir nicht weiter helfen kann.
Hoffe Du hattest bei jemandem anderen mehr Glück.
Lg. Birgit
Hallo,
Schade, aber danke, dass sie dennoch geantwortet haben. Leider scheint sich niemand mit dem Thema auszukennen. Aber es wird schon noch eine Lösung geben.
Viele Grüße
Dina
Also, ein Beamtenverhältnis auf Widerruf (kann ja nur eine Ausbildung sein) kann jederzeit von dem beamtenanwärter ohne Angabe von Gründen oder Einhaltung von fristen gekündigt werden. Ist zwar gegenüber der Dienststelle unhöflich, aber rechtlich so möglich.
Was die Hartz IV-Sache angeht würde ich das mit der zuständigen Arge unbedingt vorher abklären. da sind die Verwatungsvorschriften stets wechselnd, so dass man da den konkreten Einzelfall betrachten muss.
Grundsatz ist, dass wenn durch die Kündigung des Beamtenverhältnisses zusätzliche Hartz IV-leistungen notwendig würden, die Arge argumentieren wird, dass dies der Leistungsempfänger selbst verursacht hat. mithin würden die Leistungen nicht gewährt. Aber wie gesagt, dass würde ich dort konkret mit den Sachbearbeitern abklären.
Ansonsten der allgemeine Rat: Bevor ich in der heutigen Zeit einen Ausbildungsplatz im öffentlichen Dienst aufgebe, würde ich lange und tief in mich gehen. Gerade für Eltern gibt es keinen besseren Arbeitgeber als den Staat.
mfg
Martin Wagener-boltersdorf
Hallo,
Ich danke ihnen für ihre Antwort. Ich bin wirklich lange in mich gegangen und hatte dabei auch professionelle Hilfe - Supervision. Die Ausbildung würde ich -alleinerziehend mit zwei behinderten Kindern- nicht beenden können. Es wäre nur ein Aufschieben des unvermeidlichen, würde ich sie weiterführen. Die Betreuung der Kinder kann ich nur mit einem entsprechenden Gehalt bezahlen, dies habe ich in der Ausbildung nicht. (Es gibt für behinderte Kinder zwar Hilfen, aber die reichen nicht aus, um sie ohne Eltern zu betreuen. Es wird davon ausgegangen, dass ei Elternteil ständig zugegen sein kann, bis das Kind geistig 6 Jahre alt ist und allein gelassen werden kann)
Auf lange Sicht gesehen ist es die falsche Entscheidung, da ich natürlich ungelernt arbeiten gehe, statt mein Studium zu verwirklichen und somit weniger verdiene.
MfG
Dina