Hallo,
seit dem 1.1. gilt ja eine Versicherungspflicht für alle.
Was ist denn mit Beamten, die angenommen 50% Heilfürsorge (oder wie das heißt) vom Staat genießen; sind die jetzt gezwungen die restlichen 50% privat abzusichern oder bleibt das freiwillig?
Vielen Dank
Granini
Was ist denn mit Beamten, die angenommen 50% Heilfürsorge
50 % wären Beihilfe, Heilfürsorge ist 100 %.
(oder wie das heißt) vom Staat genießen; sind die jetzt
gezwungen die restlichen 50% privat abzusichern
Ja (wenn beihilfeanspruch besteht). Bei Heilfürsorge ist nur die Pflegeplfichtversicherung Pflicht.
oder bleibt das freiwillig?
Nein.