Guten Morgen ElBuffo!
Habe ich behauptet, dass es einen geben sollte? Nein. Ich gehe
ebenfalls davon aus, dass der Erlös eher gering wäre.
Dann sind wir uns ja hier einig.
Warum sollte es also „noch schöner sein“, wenn diese
alleinerziehende Mutter staatliche Hilfe in Anspruch nimmt, um
die ersten Jahre ihr Kind zu betreuen? Für Aufklärung wäre ich
wirklich dankbar.
Hier noch einmal §1 (1) Satz 1 u. 2 SGB II: Die Grundsicherung
für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in
einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen,
dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der
Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten
können. Sie soll erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der
Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen
und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf
andere Weise bestreiten können.
Wie paßt da jemand rein, der einen absolut sicheren Job und
damit auch die Möglichkeit zu einem Einkommen hat? Sie ist ja
nicht wirklich arbeitssuchend. Oder habe ich das falsch
verstanden?
M. E. sprichst Du mit Deiner Argumentation JEDER Mutter, die einen Arbeitsplatz hat, die Möglichkeit ab, in den ersten drei Lebensjahren des Kindes die Betreuung selbst zu gewährleisten. Denn eine Mutter hat in den Jahren der Elternzeit immer ihren Arbeitsplatz sicher (§ 15 ff BEEG)und darf bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Selbst wenn hier zu wenig verdient wird, um Tagesmutter/ Krippe und den Lebensunterhalt zu bestreiten, dürfte sie dann ja max. ergänzend und nicht voll Alg II bekommen. Abgesehen davon, gibt es oft für unter dreijährige Kinder keine ausreichende Betreuungsmöglichkeiten (deswegen soll das Ganze ja nun auch „ausgebaut“ werden).
Die Situation wäre sicherlich anders zu bewerten, wenn die
Beamtin ihrer Tätigkeit nicht nachkommen kann, weil sie keine
Betreuung für ihr Kind bekommt. Allerdings war hier explizit
die Rede davon, dass man zu Hause bleiben w i l l und nicht m
u s s.
Mir wurde erklärt, dass Mütter in Elternzeit, sofern sie grds. erwerbsfähig sind, immer unter die Ansprüche des SGB II fallen (siehe hier auch § 1 Abs. 1 Nr. 4 SGB II), obwohl sie wegen der Kinderbetreuung von unter Dreijährigen nicht arbeiten wollen. Ich dachte vorher auch, dass es in diesen Fällen doch eher das sog. Sozialgeld sein müsste.
Und wer nicht arbeiten gehen will obwohl er könnte, der sollte
auch nicht als bedürftig im Sinne des SGB II gelten.
Möglicherweise gibt es da andere Sozialleistungen oder das
Beamtenrecht hat da auch noch Regelungen (z.B. Teilzeit usw.).
Grds. hat jede Mutter, die einen Arbeitsplatz hat einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung während der Elternzeit und damit einen sicheren Arbeitsplatz und müsste Dir zufolge dann arbeiten gehen. D. h. nur die erwerbslose Mutter dürfte dann ihr Kind selbst zu betreuen. Das kann doch nicht gewollt sein.
Jetzt habe ich es endlich gefunden: § 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB II ist hier einschlägig.
Dem erwerbsfähigen Hilfesuchenden ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn,
„dass die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die Agentur für Arbeit soll in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Träger der Sozialhilfe darauf hinwirken, dass Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird“.
( http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/02/index.php?.. )
Wie Du siehst, liegt die Betonung auf den Worten „eines Kindes, das das dritte Lebensjar vollendet hat“. D. h. für mich im Umkehrschluss, ein unter Dreijähriger darf - gerade auch - von seiner - alleinerziehenden - Mutter zu Hause auf Kosten der Sozialkassen betreut werden. Und dass gilt damit auch für die beamtete Mutter. Ich finde das richtig so.
Nach den ersten drei Jahren kann und soll sie auch ruhig wieder arbeiten gehen - sofern dies möglich ist.
Hoffentlich konnte ich Dir mein Anliegen deutlicher machen…
Gruß
Trillian