Beamte und elternzeit

hallo,

person a könnte ab nächstem jahr eine elternzeitvertretung antreten. die derzeit schwangere dame möchte für 1 jahr elternzeit nehmen und danach stundenweise wieder kommen.

person a wird also erst einmal einen befristeten vertrag für 1 jahr erhalten.

muss sich die schwangere jetzt schon festlegen für wie viele stunden sie dann wiederkommen will oder reicht es 7 wochen vor antritt?

wie ist das bei beamten: angenommen es ist derzeit keine halbtagsstelle da, wird dann eine „gemacht“? z.b. indem der vertrag von person a ausläuft und man eine weitere teilzeitkraft einstellt, die die restlichen stunden übernimmt?

danke für hinweise
paragraphenmaus

Hallo,

person a könnte ab nächstem jahr eine elternzeitvertretung
antreten. die derzeit schwangere dame möchte für 1 jahr
elternzeit nehmen und danach stundenweise wieder kommen.

Für die ersten 2 Jahre Elternzeit muss die Mutter sich direkt nach der Entbindung entscheiden.
Sie entscheidet sich für 1 Jahr, OK.
Nach dem Ende der Elternzeit tritt zunächst der alte Vertrag in Kraft. Will sie diesen ändern, z.B. auf Teilzeit, gelten hier die Bedingungen des Teilzeitgesetzes, eine Änderung muss hier spätestens 3 Monate vorher beantragt werden!

wie ist das bei beamten: angenommen es ist derzeit keine
halbtagsstelle da, wird dann eine „gemacht“? z.b. indem der
vertrag von person a ausläuft und man eine weitere
teilzeitkraft einstellt, die die restlichen stunden übernimmt?

Dies ist durchaus eine mögliche Variante.

Beatrix

[MOD] BEAMTENRECHT - kein ARBEITSRECHT
Hi!

Ich lasse die Frage natürlich stehen, da ich nicht wirklich weiß, wo sie besser hinpasst.

Allerdings bitte ich alle Antwortenden zu beachten, dass Beamte keine Arbeitnehmer sind, und somit Arbeitsgesetze (wie das schon genannte TzBfG) überhaupt nicht greifen.

LG
Guido

:gelten

hier die Bedingungen des Teilzeitgesetzes,

Nein,
es kommt darauf an, welcher Dienstherr hier zuständig ist, Bund, Land, Kommune und suche dann im Netz die entsprechende Verordnung.
Darüberhinaus gibt es noch weitere Verordnungen für spezielle Laufbahnen: Polizei, Schuldienst, ect.
Am besten fragt man im Personalbüro nach.
Allgmein kann man hier gar nix sagen.
Schon gar nicht, daß hier die Bedingungen des Teilzeitgesetzes gelten würden…

grüße
dragonkidd

Hallo Guido,

Ich lasse die Frage natürlich stehen, da ich nicht wirklich
weiß, wo sie besser hinpasst.

Wäre das nicht der Anlass, um über eine „Erweiterung“ des Brettes nachzudenken? Fragen dieser Art tauchen „immer wieder“ mal auf.

Gruß
Jörg Zabel

Hi!

Wäre das nicht der Anlass, um über eine „Erweiterung“ des
Brettes nachzudenken? Fragen dieser Art tauchen „immer wieder“
mal auf.

„Immer wieder mal“ ist recht selten.
Das Problem ist nun mal, dass es so etwas wie Arbeitsrecht auch im Beamtenrecht gibt, das Beamtenrecht aber noch viel mehr Dinge regelt, die mit Arbeitsrecht so gar nix zu tun haben.

Aber: Rege doch mal im ALK ein Beamtenbrett an!

LG
Guido

Hallo,
ooops, soory, tatsächlich, das „Beamte“ im Titel hatte ich völlig verdrängt…

Beatrix

Hallo Guido,

Wäre das nicht der Anlass, um über eine „Erweiterung“ des
Brettes nachzudenken? Fragen dieser Art tauchen „immer wieder“
mal auf.

„Immer wieder mal“ ist recht selten.

Mag sein, Fragen zum Beamtenrecht im weitesten Sinne tauchen in den verschiedensten Brettern auf. (Aber bitte jetzt keine Beweise verlangen.) Beispielsweise zum Thema Bundeswehr im Brett „Militärpolitik“. Dort gehören Dienstrechtsfragen genausowenig hin wie möglicherweise hier.

Das Problem ist nun mal, dass es so etwas wie Arbeitsrecht
auch im Beamtenrecht gibt, das Beamtenrecht aber noch viel
mehr Dinge regelt, die mit Arbeitsrecht so gar nix zu tun
haben.

Richtig, von daher ist es schwer zu entscheiden.

Aber: Rege doch mal im ALK ein Beamtenbrett an!

Für ein reines Beamtenbrett wird es zu wenig „Material“ geben. Ich dachte eher an eine Umbenennung dieses Brettes in „Arbeits- und Dienstrecht“ oder so ähnlich. Damit könnten einige der oben genannten Probleme vom Tisch sein.

Gruß
Jörg Zabel