Beamte und Privatinsolvenz

Hallo,

können Beamte in die Privatinsolvenz gehen oder hat das dienstrechtliche Konsequenzen?

Beispielsweise weil der Ehepartner arbeitslos geworden ist und Kredite und Immobilie nicht mehr bedient werden können.

(2 Erwachsene, 2 Kinder)

MfG
Hein

Hallo,

Privatinsolvenz eines Beamten kann disziplinarrechtliche Konsequenzen haben.

Grundlage bei Bundesbeamten ist der § 61 Abs 1 Satz 2 Bundesbeamtengesetz: "Ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert. "

Darunter fallen u. a. Kontopfändungen und Privatinsovenz.

Für Landesbeamte gibt es entsprechende Regelungen.

Disziplinarrechtliche Konsequenzen gibt es aber eigentlich nur, wenn man „absichtlich“ in Schwierigkeiten kommt, z.B. Porsche kaufen und überteuerte Villa und jährlich 3 mal Urlaub auf den Malediven, in Zermatt und St Tropez und man A 8 verdient…

Mit einem ernsthaften Gespräch mit den Personalern und einem Eintrag in der Personalakte muss allerdings gerechnet werden

grüße
miamei

Hallo, bei aktiven Beamten mag es so sein. Ich kenne einen Fall, wo
ein Pensionär (Bürgermeister i.R.) durch die Insolvenz rd.
200.000 € nicht mehr zahlen musste. Gruß

Hallo, bei aktiven Beamten mag es so sein. Ich kenne einen
Fall, wo
ein Pensionär (Bürgermeister i.R.) durch die Insolvenz rd.
200.000 € nicht mehr zahlen musste. Gruß

Hallo,
was hat das mit dienstrechtlichen Konsequenzen, ob sie nun gezogen werden oder nicht, zu tun? Der Bürgermeister i.R. braucht durch die Privatinsolvenz 200.000€ nicht zurückzahlen. Genau das ist doch Sinn und Zweck der Übung. Offensichtlich hat er da, das aus dem aktiven Dienst gewohnte, öffentliche Ausgabeverhalten bei gegebenem Einnahmeniveau auch für sein privates Verhalten übernommen. Insofern dürfte doch daraus ohnehin keinem Beamten ein Strick gedreht werden können :wink:

Grüße

Jain, einerseits hat es keine dienstrechtlichen Kosequenzen, zumindest im disziplinaren Sinne, wenn der Beamte nicht vorsätzlich gehandelt hat. Allerdings ist es in einigenn Bereichen des öffentlichen Dienstes erforderlich eine Sicherheitseinstufung durch eine Sicherheitsüberprüfung zu erhalten. Eine Privatinsolvenz führt dazu, dass der Beamte keine solche Sicherheitsüberprüfung mehr positiv beenden kann, bis das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist.
Wenn er keine Sicherheitsüberprüfung für seine Tätigkeit benötigt ist das Thema Privatinsolvenz aber wohl eher tatsächlich „privat“.

Gruß Andreas