Beamte: Wann bekommt man Ortszuschlag?

Wenn beide Eltern (geschieden) als Beamte im öffentlichen Dienst arbeiten und deren Kind (unter 25 und somit Kindergeld-berechtigt) in einer anderen Stadt studiert und dort eine eigene Wohnung hat, bekommt dann eines der beiden Elternteile Ortszuschlag?

Wenn ja: Welcher der beiden Elternteile ist berechtigt?
Der Teil mit dem höheren Einkommen und somit der höheren Unterhaltspflicht?

Wenn nein: Angenommen, der eine Elternteil hat aber trotzdem seit einem Jahr Ortszuschlag bekommen. Muss er das dann zurückzahlen?

Wenn das Kind nun selbst Kindergeld beantragt, kann dann noch einer der beiden Elternteile Ortszuschlag bekommen?

Gruß, Paul

MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht

Wenn beide Eltern (geschieden) als Beamte im öffentlichen Dienst arbeiten und deren Kind (unter 25 und somit Kindergeld-berechtigt) in einer anderen Stadt studiert und dort eine eigene Wohnung hat, bekommt dann eines der beiden Elternteile Ortszuschlag?

Sofern ein Anspruch auf Kindergeld besteht: ja (abhängig von der Höhe des Einkommens des Kindes).

Wenn ja: Welcher der beiden Elternteile ist berechtigt?
Der Teil mit dem höheren Einkommen und somit der höheren Unterhaltspflicht?

Normalerweise der Elternteil, der den höheren Barunterhalt leistet.

Wenn nein: Angenommen, der eine Elternteil hat aber trotzdem seit einem Jahr Ortszuschlag bekommen. Muss er das dann zurückzahlen?

Ja, und vor allem den Dienstherrn informieren.

Wenn das Kind nun selbst Kindergeld beantragt, kann dann noch einer der beiden Elternteile Ortszuschlag bekommen?

Das Kind hat keine Möglichkeit, selbst das Kindergeld zu beantragen. Es kann nur dann an das Kind gezahlt werden (= Abzweigung), wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen.