Hallo,
wenn beim Grundbuchamt nachgefragt wird, wann mit einer Eintragung der eigenen Immobilie zu rechnen ist, muss der Beamte diese Auskunft erteilen oder nicht?
Andy
Auskunft über einen sehr vagen Termin?
Wie soll das gehen?
Gruss Ivo
Urkundsbeamter des Amtsgerichtes…
Hallo Andy,
ja der „Urkundsbeamte“ des Grundbuchamtes (Amtsgerichtes) ist die
entsprechende Person…
ABER…
Da du ohnehin einen Notar für den Kauf des Grundstückes bezahlen musst,
so überlasse auch dem die „Bezahlte“ Dienstleistung…
Nur dieser erhält nämlich volle Akteneinsicht…unter Umständen können nämlich „Pferdefüße“ da lauern…