Hallo,
bei den z. Z. Deutschland durchrasenden Gehaltskürzungswellen, z. T. sicher notwendig, z. T. aber auch, weil Arbeitgeber offenbar einfach die Zeichen der Zeit nutzen, ist häufig von der Streichung des Weihnachtsgeldes die Rede.
Ich denke, kaum jemand gibt das Weihnachtsgeld, vor allem wenn es ein halbes oder ganzes Monatsgehalt beträgt, komplett für Gechenke aus. Es ist faktisch ein Gehaltsanteil, nur eben nicht allmonatlich, sondern im Dezember auf einmal ausgezahlt. Der Wegfall stellt eine Gehaltskürzung von bis zu ru 9 % dar.
In der Wirtschaft ist es meines Wissens so, wenn man das Geld dreimal bekommen hat, ohne die Einschränkung, dass es eine Sonderzahlung ohne Folgeanspruch ist, hat man ein Anrecht darauf. Weihnachtsgeld wird im Regelfall also nicht einfach gestrichen, sondern der Arbeitgeber fordert das, die Gewerkschaft ist dagegen, und am Ende einigt man sich irgendwie: Verzicht, Nichtverzicht, oder Teilverzicht.
Wie aber ist das bei Beamten? Da erklärt eine Landesregierung, sie wolle das Weihnachtsgeld streichen, beschließt das mit ihrer Mehrheit im Landtag und das war’s dann. Die Beamten haben ihre Arbeit aber einmal aufgenommen mit der Zusage, dass sie Weihnachtsgeld bekommen. Sie haben es dann, je nachdem wie lange sie dabei sind, einige oder viele Jahre lang bekommen. Und das kann dann einfach gestrichen werden? Haben Beamte keine Rechte?
Gruß
Peter
