Gilt das Wort „Korrupt“ als Beamtenbeleidigung?
Hallo,
erstens gibt es in Deutschland keinen Tatbestand der „Beamtenbeleidigung“.
Zweitens kann sich jeder bei der Bezeichnung „korrupt“ beleidigt fühlen und theoretisch könnte somit auch jeder sein Gegenüber, der ihn so bezeichnet, wegen Beleidigung verklagen.
Zweitens kann sich jeder bei der Bezeichnung „korrupt“ beleidigt fühlen und theoretisch könnte somit auch jeder sein Gegenüber, der ihn so bezeichnet, wegen Beleidigung verklagen.
Verklagen? Fangen wir doch erstmal mit einer Anzeige mit Strafantrag an. Aber das ist nur sinnvoll, wenn die Bezeichnung „korrupt“ in Beleidungsabsicht geäußert wird und keine Tatsachenfeststellung ist.
Gruss
Iru
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