Hallo,
im Rahmen einer Vorsorgeberatung stellte sich folgende Frage: Wenn ein Beamter auf Lebenszeit stirbt, wie lange wird seine Vergütung gezahlt? Bis zum Todestag, bis zum Ende des Monates in dem er starb oder noch für eine Übergangszeit?
Ist diese Regelung für alle Beamten gleich oder gibt es Unterschiede zwischen dem Bund und den verschiedenen Bundesländern?
Danke für jeden Hinweis.
Gruß
Nordlicht
Das wird tagesgenau abgerechnet. Wenn Beamter X am 17. eines Monats mit 30 Tagen stirbt hat besteht Anspruch auf 17 von 30 eines Monatsgehaltes.
Da Beamte ihre Bezüge im Vorraus bekommen müssen also 13 vom 30 eines Monatsgehaltes zurückgezahlt werden.
Gruß Andreas
Hallo, m.W. verbleiben die Beüge für den Sterbemonat den Erben. Gruß
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Hallo, m.W. verbleiben die Beüge für den Sterbemonat den
Erben. Gruß
Nur, wenn sie mit einem etwaigen Sterbegeld nach §18 BeamtVG verrechnet werden.
Gruß Andreas