Nach den neuen Besoldungsgesetzen, welche teilweise in den Bundesländern eingeführt wurden, sieht das Gesetz vor die Besoldung nach Erfahrungszeiten einzustufen.
Welche Zeiten können oder müssen angerechnet werden?
In meinen Fall:
Abgeschlossene Zimmererausbildung = 3.Jahre
Zivildienst = 10.Monate
Bauingenieurstudium = 4,5 Jahre
Im Studium 3. Jahre im Konvent der FH als Studentenvertretung tätig gewesen
Nebentätigkeit während des Studiums in einer Zimmerei = 1,5 Jahre
Laufbahnausbildung zum Brandoberinspektor = 2.Jahre
Aktuell: seit März Brandoberinspektor
Im Voraus schon mal vielen Dank für die Antworten
In erster Linie muss man sich den Text der Gesetze anschauen bzw. der dazu gehörigen Verordnungen. Auch evtl. erlassene Arbeitsmaterialien sind notwendig um Auskunft zu geben.
Im Tarifbereich sind anzurechnende Zeiten sehr eng gefasst. So werden z. B. nur Zeiträume anerkannt die förderliche Zeiten enthalten, Zeiten die auch in dem Beruf zurückgelegt wurden. Teilweise auch nur wenn das Arbeitsverhätlnis nicht länger als einen bestimmten Zeitraum zurück liegt.
Hallo lieber OHL,
Deine Frage kann ich persönlich nicht beantworten.
Feuerwehren sind m.E. entweder städtisch oder privat (in Firmen) etabliert.In Komunen und Firmen gibt es Personalvertretungen - die wissen so etwas (normaler Weise). Alternativ wäre die Gesetzgebung, also das jeweilige Bundesland für die Umsetzung zuständig. Das könnte im Landes-Innenministerium angesiedelt sein. Ich bin davon überzeugt, dass Dir an einer dieser Stellen geholfen werden kann.
Wenn nicht: ich habe einen persönlichen, kompetenten Kontakt zur Feuerwehr. Wenn also alle Stricke reißen bitte erneut melden.
Ich drücke die Daumen. Gruß M.L.
Hallo OHL,
leider kenne ich mich nur ein wenig im Besoldungsgesetz aus und wenn überhaupt nur in der Sparte für Soldaten.
Bei den Soldaten gibt es mehrere Besoldungsstufen welche nach Alter, Erfahrung und Dienstgrad gegleidert ist. Wie genau kann ich leider nicht sagen.
Vielleicht mal hier rein schauen
Hallo und vielen Dank für die Anfrage. Leider kenne ich mich im Beamtenbesoldungsgesetz und den entsprechenden Berücksichtigungs- bzw. Anerkennungszeiten nicht aus. Aber es findet sich bestimmt Jemand, der diese Frage beantworten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
die Besoldung hängt von der Bewertung der Stelle ab, auf der man eingewiesen ist, in Deinem Fall offensichtlich A10 bei einer Berufsfeuerwehr, daneben spielen nur noch das Alter/Familienstand eine Rolle.
Selbst wenn die Stelle mit A11 bewertet wäre (Amtmann), hätte man keinen Anspruch auf Beförderung, die entsprechende Erfahrung spielt überhaupt keine Rolle.
Vielleicht sind mit „Erfahrung“ die Altersstufen gemeint, alle paar Jahre erhöht sich die Besoldung damit tatsächlich und man geht natürlich auch von größerer Erfahrung aus, allerdings passiert das automatisch mit dem Lebensalter und man wird auch nicht runtergestuft, wenn man Arbeitsplatz wechselt.
Gruß, devfsh2