Hallo,
zu dem Thema Kontoeröffnung bin ich auf folgenden Text gestossen den ich leider nich ganz verstehe:
Die Unterzeichnenden beabsichtigen ausdrücklich, einen Nachlass oder ein Konto als gesamthänderisch gebundene
Miteigentümer mit Anwachsungsrechten und nicht als Miteigentümer mit Bruchteilseigentum zu begründen. Im Falle des
Ablebens eines Unterzeichnenden fällt der gesamte Anteil am Gemeinschaftskonto zu denselben Bedingungen wie zuvor
dem oder den Überlebenden zu, ohne dass der Nachlass des Verstorbenen in irgendeiner Weise von der im voranstehenden
Absatz festgelegten Haftpflicht befreit wird.
Kann mir jemand helfen? Ich steig da leider nich dahinter es geht wohl darum was mit dem Nachlass passiert wenn ein Miteigentümer stirbt oder so.