Ich habe einge Fragen, was die Gehaltsgruppen bei Beamten angeht.
Zunächst hat mich interessiert, was die Einteilung in A, B und C soll und wer in die Gruppe C fällt. Leider habe ich keine Antworten gefunden, sondern nur folgendes festgestellt:
Die Gruppe C ist offensichtlich keine Steigerund der Gruppe B.
Es existieren auch noch die Gruppen W und R.
Weiß jemand von euch, für was die verschiedenen Gehaltsgruppen gedacht sind?
2.A ist allgemein, da ist jeder „normale“ Beamte, Polzisten, Lehrer, Verwaltungsbeamte drinnen, ein Grundschullehrer ist z. B. in A12 eingeordnet (Eingangbesoldung für Beamte mit Hochschulabschluss)
A 9 ist die Eingangsbesoldung für Beamte mit FH-Abschluss (Beförderung ist hier in der Regel bis max. A 13 möglich)
Ein Wchsel zwischen der Besoldungsordnung A, B oder C/W (letzteres beides für Professoren) ist bei einer durchschnittlichen Laufbahn normalerweise nicht möglich (ausser ein Verwaltungsbeamter wird z. B. zum Oberbürgermeister einer 50.000 EinwohnerStadt gewählt, dann wechselt er für die Dauer seines Bürgermeisteramtes in die Besoldungsgruppe B).
grüsse Dragonkidd
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2.A ist allgemein, da ist jeder „normale“ Beamte, Polzisten,
Lehrer, Verwaltungsbeamte drinnen, ein Grundschullehrer ist
z. B. in A12 eingeordnet (Eingangbesoldung für Beamte mit
Hochschulabschluss)
ja, aber nur grundschullehrer (das wird, zumindest in by nicht als vollwertiger hochschulabschluss angesehen, deshalb kann ein grund- bzw hauptschullehrere auch nicht promovieren)
bei realschule, sonderschule und gymnasium fangen die mit A13 an, was eigentlich die einstigesbesoldung für hochschulabgänger ist (ent BAT 2), so wie juristen im verwaltungsdienst (regierungsrat A13)
A 9 ist die Eingangsbesoldung für Beamte mit FH-Abschluss
(Beförderung ist hier in der Regel bis max. A 13 möglich)
oder anfangsgehalt nach der ausbildung zum geh. dienst (mit abitur)
Ein Wchsel zwischen der Besoldungsordnung A, B oder C/W
(letzteres beides für Professoren) ist bei einer
durchschnittlichen Laufbahn normalerweise nicht möglich
(ausser ein Verwaltungsbeamter wird z. B. zum
Oberbürgermeister einer 50.000 EinwohnerStadt gewählt, dann
wechselt er für die Dauer seines Bürgermeisteramtes in die
Besoldungsgruppe B).
in würzburg (120.000 einwohner) B10.
hm…nach A16 kommst du in die b-klasse, zb oberst-brigadegeneral.
oder oberst mit besonderer verwendung (mein schwiegervater zb war als oberst im attachedienst in japan B3), oder ltd. reg.direktor-ministerialrat
C1 entspricht etwa A13, C3 (Professor) etwa A16, wobei ich einen kenne, der BAT 1 bekommt.
R sind die richter bezüge (hat mir jedenfalls mal einer gesagt) wobei R1 auch etwa A13 entspricht, (also auch wie C1 und A13 das anfanggehalt eines hochschulabgängers)
Na ja, das erläutere mal genauer, und beachte dabei bitte auch die PKV, welche Beamte bezahlen müsse und ebenso die deutlich höhere Arbeitszeit von Beamten.
und ebenso die deutlich
höhere Arbeitszeit von Beamten.
von wissenschaftliche Angestellte an Unis, die nach BAT bezahlt werden, wird auch erwartet, dass sie deutlich mehr als die vertraglich vereinbarte Zeit arbeiten (unbezahlt natürlich)
von wissenschaftliche Angestellte an Unis, die nach BAT
bezahlt werden, wird auch erwartet, dass sie deutlich mehr als
die vertraglich vereinbarte Zeit arbeiten (unbezahlt
natürlich)
Kannst Du das einem FH-BAT-WiMa mal erklären? Ist mir noch gar nicht aufgefallen, daß ich unbezahlte Überstunden zu leisten habe.
Gruß
Axel
es gibt folgende Besoldungsgruppen bei den Gehältern:
A (für Aufsteigende Gehälter) und
B (für feste Gehälter).
Außerdem gibt es noch besondere Gruppen für
R = Richter und Staatsanwälte
C/W = Professoren und Assistenten an Hochschulen und
Universitäten.
Also das habe ich soweit schon verstanden, aber einiges ist noch unklar:
Was macht den Unterschied zwischen dem aufsteigenden und dem festen Gehalt aus? Kann jemand mit einem B-Gehalt nicht mehr weiter aufsteigen?
Warum bekommen Richter und Hochschulbeamte eigene Gehaltsgruppen, wenn diese sich in der Höhe nicht von A- oder B- Gehältern unterscheiden?
von wissenschaftliche Angestellte an Unis, die nach BAT
bezahlt werden, wird auch erwartet, dass sie deutlich mehr als
die vertraglich vereinbarte Zeit arbeiten (unbezahlt
natürlich)
Kannst Du das einem FH-BAT-WiMa mal erklären? Ist mir noch gar
nicht aufgefallen, daß ich unbezahlte Überstunden zu leisten
habe.
Dann hast Du wahrscheinlich Glück gehabt . Ich kenne das von vielen Leuten, das die Chefs, sprich die Professoren an den Unis, von ihren Mitarbeitern erwarten, dass wenn Paper usw. einzureichen sind, oder Tagungen stattfinden, sie die Mehrarbeit einfach machen, ohne sie abzufeiern oder ausgezahlt zu bekommen. Weil man is ja nich zum Vergnügen anner Uni. Ich bin nicht an einer Uni und ich schreibe mir schön jede Überstunde auf, allerdings bekomme ich auch kein BAT IIa… .
das hat einen istorischen Hintergrund.
Die Gehaltstabelle A umfasst die Laufbahnen des
-einfachen
-mittleren
-gehobenen
-Höheren Dienstes.
In der Theorie ist es auch heute noch möglich,das ein Beamter ganz unten
anfängt und dann bis oben „aufsteigt“…deswegen diese Bezeichnung.
Die Gehaltstabelle B ist für Beamte,die keine weiteren Aufstiegsmöglichkeiten haben.
Zum B. der Staatssekretär…
Die besonderen Tabellen R und C/W sind geschaffen worden,weil
Richter z.B.,wenn sie einmal ernannt wurden ihr Richteramt bis zur
Pensionierung behalten an dem Gericht (es sei denn sie bewerben sich um eine andere Stelle).
Deswegen wurden diese Besoldungstabellen geschaffen,um diesem Faktor Rechnung zu tragen.
Und die Besoldungstabellen unterscheiden sich schon ganz gewaltig in Punkto der Besoldung der einzelnen Gruppen…)
Hallo,
daß es Chefs gibt, die ihre Untergebenen ausnutzen, passiert überall. Das ist völlig unabhängig von Beamter oder Angestellter oder sonstigem Status und keinerlei Beweis dafür, daß BAT bzgl. Arbeitszeit was anderes ist als Beamtenbesoldung oder Tariflohn.
Es soll übrigens auch Personalräte/Betriebsräte geben, bei denen man sich beschweren kann. Ist aber auch eine Frage des persönlichen Mutes. Unabhängig vom Status. Auch Professoren haben sich an Gesetze zu halten.
Gruß
Axel
Die Gehaltstabelle B ist für Beamte,die keine weiteren
Aufstiegsmöglichkeiten haben.
Zum B. der Staatssekretär…
Also beokmmt man direkt beispielsweise das Gehalt B4 oder B7, ohne daß man vorher Ränge mit niedrigeren B-Gehältern durchlaufen hat?
Und die Besoldungstabellen unterscheiden sich schon ganz
gewaltig in Punkto der Besoldung der einzelnen
Gruppen…)
Welche denn? Ich habe in der Tabelle lesen können, daß die R-Gehälter etwa den höheren A-Gehältern entsprechen und die C-Gehälter den höheren A- bis niederen B-Gehältern.
daß es Chefs gibt, die ihre Untergebenen ausnutzen, passiert
überall. Das ist völlig unabhängig von Beamter oder
Angestellter oder sonstigem Status und keinerlei Beweis dafür,
daß BAT bzgl. Arbeitszeit was anderes ist als Beamtenbesoldung
oder Tariflohn.
Aber genau das war ja genau das, was ich ausdrücken wollte, Michael Schmidt schrieb weiter oben: „…und beachte dabei bitte auch die PKV, welche Beamte bezahlen müsse und ebenso die deutlich höhere Arbeitszeit von Beamten.“
Es soll übrigens auch Personalräte/Betriebsräte geben, bei
denen man sich beschweren kann. Ist aber auch eine Frage des
persönlichen Mutes. Unabhängig vom Status. Auch Professoren
haben sich an Gesetze zu halten.
Soll es, aber beißt man die Hand, die einen füttert?
Michael Schmidt schrieb weiter oben: „…und beachte dabei
bitte auch die PKV, welche Beamte bezahlen müsse und ebenso
die deutlich höhere Arbeitszeit von Beamten.“
er meinte sicher die 42 Stunden der Beamten gegenüber den 38,5 Stunden der Angestellten. Und das hat eben nichts mit irgendwelchen Chefs zu tun, die in beiden Fällen noch was oben draufpacken können.
Gruß
Axel
er meinte sicher die 42 Stunden der Beamten gegenüber den 38,5
Stunden der Angestellten. Und das hat eben nichts mit
irgendwelchen Chefs zu tun, die in beiden Fällen noch was oben
draufpacken können.
38,5 Stunden stimmt leider nicht in allen Bundesländern, in Mecklenburg Vorpommern sind es eigentlich 40, in Rostock arbeiten die Kollegen 37 Stunden mit dementsprechend weniger Lohn…
Also beokmmt man direkt beispielsweise das Gehalt B4 oder B7,
ohne daß man vorher Ränge mit niedrigeren B-Gehältern
durchlaufen hat?
Ja,dort gibt es keinen „Aufstieg“…sondern Staatssekretäre werden z.B. von der („Siegreichen“ Partei im Wahlkampf) direkt eingestellt…
Welche denn? Ich habe in der Tabelle lesen können, daß die
R-Gehälter etwa den höheren A-Gehältern entsprechen und die
C-Gehälter den höheren A- bis niederen B-Gehältern.
Nein,so kannst du diese Tabellen nicht lesen…
R und C sind eigenständige Tabellen…weil zu allen Tabellen kommen nämlich noch die Zulagen für Verheiratete (Ortszuschlag) sowie Amts-und Stellenzulagen…