ich habe da mal eine Frage zum Beamtengehalt, genauer gesagt zu dem im gehobenen Dienst (ab A9)! Und zwar würde ich gerne mal wissen, wie die Beförderungen als Beamter im gehobenen nicht-technischen Dienst (also Regierungsinspektor usw.) aussehen und was der oft in Tabellen zu sehende 4-jahres, - 5 jahres Rythmus… etc. damit zu tun hat?
Kann man sich da festlegen, nach wie vielen Jahren man befördert werden möchte, so dass- wenn man eine frühzeitigere beförderung wählt- man entsprechend weniger Gehalt mehr bekommt, als wenn man sich erst nach 5-6 jahren das erste mal befördern lässt?
Wie sieht es eigentlich aus,wenn man ein erstes Kind mit zu versorgen hat u. eine Familie? Bekommt man dann das reguläre Kindergeld+ einen Kinder-Zuschlag für Beamte? Ändert sich, wenn man eine familie hat noch einmal etwas?
Welche sonstigen vergünstigungen hat man als beamter? Gibt es auch zuschläge, falls man von weiter weg zum Arbeitsplatz anreisen muss ähnlich der Pendler-pauschale beim Bund?
ich habe da mal eine Frage zum Beamtengehalt, genauer gesagt
zu dem im gehobenen Dienst (ab A9)! Und zwar würde ich gerne
mal wissen, wie die Beförderungen als Beamter im gehobenen
nicht-technischen Dienst (also Regierungsinspektor usw.)
aussehen und was der oft in Tabellen zu sehende 4-jahres, - 5
jahres Rythmus… etc. damit zu tun hat?
Du verwechselst da etwas: In jeder Besoldungsgruppe gibt es Dienstalterstufen. Die wechseln wirklich automatisch. Ohne Wahlmöglichkeiten. Aber eine automatische Beförderung gibt es nicht.
Damit erübrigt sich auch deine nächste Frage.
Wie sieht es eigentlich aus,wenn man ein erstes Kind mit zu
versorgen hat u. eine Familie? Bekommt man dann das reguläre
Kindergeld+ einen Kinder-Zuschlag für Beamte? Ändert sich,
wenn man eine familie hat noch einmal etwas?
Man bekommt den Familienzuschlag und eine prozentuale Erhöhung der Beihilfeleistung.
Welche sonstigen vergünstigungen hat man als beamter? Gibt es
auch zuschläge, falls man von weiter weg zum Arbeitsplatz
anreisen muss ähnlich der Pendler-pauschale beim Bund?
Vergünstigungen geben manche Versicherungen für den öffentlichen Dienst. Das ist aber Sache der Anbieter und hat mit dem Dienstherren oder dem Beamtenstatus als solchem nichts zu tun.
Deine Fahrtkosten zahlst Du wieder jeder Arbeitnehmer alleine und kannst sie bei der Steuererklärung geltend machen. Allerdings haben viele kommunale Arbeitgeber eine Möglichkeit für ein Jobticket für die Mitarbeiter. Das ist aber auch für Angestellte und Arbeiter möglich.
Als Jurastudent willst du ja wahrscheinlich bei einem Gericht arbeiten. Da werden Beamte fahrtkostenmäßig sogar oft schlechter behandelt als Angestellte: wenn z.B. der turnusmäßige Wochenend-Bereitschaftsdienst ansteht, wird der Dienstort des Beamten kurzerhand für einen Tag an das Bereitschaftsgericht (welches aAdW sein kann) verlegt, damit der Dienstherr keine Reisekosten zahlen muss.
kurz: Bemate kriegen den Puderzucker in den A…geblasen.
siehe Welteke: Der baut Mist, begeht ein Dienstvergehen und
kündigt selbst und kriegt neben 15000 Euro Pension noch ne
Abfindung von einer Millionen.
Aber zu deiner Frage:
Alles: ja
So ganz beipflichten kann ich dem ja nun nicht, denn auch die Beamten haben so ihre Probleme. Ich brauch wohl garnicht zu erwähnen, dass in den letzten Jahren immer weitere Kürzungen auf sie zugekommen sind, u.a. auch eine Streichung des Urlaubsgeldes udn das Weihnachtsgeld, das in der freien wirtschaft oft als 13. Monatsgehalt gezahlt wird, wurde in fast allen Bundesländern drastisch gekürzt. Desweiteren mag es manchen Karriere-orientierten Abiturienten auch nicht sonderlich gefallen, dass das Gehalt eines Beamten zwar gut aber eben nie „übermässig“ ist und Leistung eben auch nicht honoriert wird.
Nichts desto trotz sidn mir natürlich auch die Vorteile eines Beamten bewusst und die Aussicht auf ein lebenslanges gehalt von 4000 DM (bei 2000 Euro) im gehobenen Dienst sind natürlich schon sehr verlockend zusammen mit der Tatsache, dass man absolut geregelte und sehr humane Arbeitszeiten hat.
Was mich noch einmal interessieren würde: Entspricht das gehalt eines Diplom Verwaltungswirts , der auf einer FH für öff. Verwaltung studiert hat, eigentlich dem gehalt eines regulären FH-Absolventen, der dann erst in den öff. Dienst eingetreten ist?
Was mich noch einmal interessieren würde: Entspricht das
gehalt eines Diplom Verwaltungswirts , der auf einer FH für
öff. Verwaltung studiert hat, eigentlich dem gehalt eines
regulären FH-Absolventen, der dann erst in den öff. Dienst
eingetreten ist?Hallo Ulf,
Hallo Ulf,
der Beamte wird nicht nach Leistung bezahlt, sondern nach Besoldungsstufen. Ob du vorher an der „normalen“ FH oder gar an der Uni studiert hast, ist unrelevant. A9 ist eben A9 (gleiches Alter vorausgesetzt)
Und außerdem: Im öffentlichen Dienst wirst du für die gleiche Leistung immer etwas schlechter bezahlt als in der freien Wirtschaft! Dafür hast du eben deine Unkündbarkeit. Man kann ja nicht alles haben.