Beamtenpension bei Dienstunfähigkeit

Hallo,

gibt es im Internet länderspezifische Informationen bzw. Rechner wie hoch eine Pension ist bei eintretender Dienstunfähigkeit. Ich hab mal gehört es gibt eine Grundpension ab Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit? Wie ist es wenn man z.B. nach 25 Diesntjahren dienstunfähig wird? Wie wird dann die Pension berechnet? Wer kann helfen hier Licht ins Dunkel zu bringen.

Danke.

Hallo,

ja die gibt es…die reicht aber nicht zum Leben…

Ohne Angabe des Rechtskreises (Bundesrecht oder das Landesrecht des
Bundeslandes) läßt sich hier aber nichts näheres sagen.

Hallo,

Hallo,

gibt es im Internet länderspezifische Informationen bzw.
Rechner wie hoch eine Pension ist bei eintretender
Dienstunfähigkeit. Ich hab mal gehört es gibt eine
Grundpension ab Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit? Wie ist
es wenn man z.B. nach 25 Diesntjahren dienstunfähig wird?

lt. einer Tabelle aus dem Jahr 2010 beträgt der Mindestruhegehalt 1.435 €

Gruß Merger

Hallo,

ja die gibt es…die reicht aber nicht zum Leben…

Warum nicht? Millionen Altersrentner und ALG-II-Empfänger können mit weniger überleben.

Grüße

Echt ? Davon höre ich zum ersten Mal !
Wo? Welche Besoldungsstufe? Welches Alter?
Was für eine Tabelle ist das denn ??? Quelle !!

Echt ? Wie kommst du darauf ?

Auf welche Höhe beziehst du dich ? Quelle ?

In München kann sich ein alleinverdienender Beamter im mittleren Dienst mit zwei Kindern selbst wenn er arbeitet nicht unbedingt den Lebensstandart einer entsprechenden ALG II Familie leisten (Stichwort 90qm Wohnung !)

Hallo Heidi,

die Besoldungsstufe ist völlig egal - dies ist die Mindestversorgung.

Die Quelle von der ich die Tabelle habe darf ich hier wegen Eigenwerbung nicht angeben.

Allerdings kann man Informationen dazu über den Schallöhr-Verlag bestellen.

http://www.schalloehr-verlag.de/sv12/tabellen/index.php

Gruß Merger

Hallo,

nach § 14 Abs. 4 Bundesversorgungsgesetz beträgt die Mindestpension 35 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge, jedoch mindestens 65 % der Dienstebzüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4.
Bezogen auf die Besoldungsgruppe A 4 nach Bundesbesoldungsgesetz macht das also 1.369 € aus.

Gruß

Michael

Schöne Eigenwerbung,aber es gibt keine feststehende Tabelle für das Ruhegehalt.Die Berechnung von Versorgungsbezügen
so heisst das nämlich richtig,ist alles andere als einfach und wird noch komplizierter,wenn der Beamte kurz nach Übernahme auf Lebenszeit
Dienstunfähig wird.
Hier der Leckerbissen aus dem Bundesbeamtenversorgungsgesetz

§ 14 Höhe des Ruhegehalts
(1) Das Ruhegehalt beträgt für jedes Jahr ruhegehaltfähiger
Dienstzeit 1,79375 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge
(§ 5), insgesamt jedoch höchstens 71,75 vom Hundert. Der
Ruhegehaltssatz ist auf zwei Dezimalstellen auszurechnen. Dabei ist
die zweite Dezimalstelle um eins zu erhöhen, wenn in der dritten
Stelle eine der Ziffern fünf bis neun verbleiben würde. Zur
Ermittlung der gesamten ruhegehaltfähigen Dienstjahre sind etwa
anfallende Tage unter Benutzung des Nenners
dreihundertfünfundsechzig umzurechnen; die Sätze 2 und 3 gelten
entsprechend.

Alles klar ??..

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§ 14 Höhe des Ruhegehalts
(1) Das Ruhegehalt beträgt für jedes Jahr ruhegehaltfähiger
Dienstzeit 1,79375 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge
(§ 5), insgesamt jedoch höchstens 71,75 vom Hundert. Der
Ruhegehaltssatz ist auf zwei Dezimalstellen auszurechnen. Dabei ist
die zweite Dezimalstelle um eins zu erhöhen, wenn in der dritten
Stelle eine der Ziffern fünf bis neun verbleiben würde. Zur
Ermittlung der gesamten ruhegehaltfähigen Dienstjahre sind etwa
anfallende Tage unter Benutzung des Nenners
dreihundertfünfundsechzig umzurechnen; die Sätze 2 und 3 gelten
entsprechend.

Wo ist das Problem? 1,79375% jedes Jahr, aber gedeckelt bei 71,75%.
Dabei wird auf zwei Stellen genau gerechnet und ganz normal gerundet.
Bei z.B. 30 Tagen gibt es dann 30/365 des Satzes dazu.
Also, ich hatte diese Formel vorher noch nicht gesehen und würde schon sagen, dass das sehr einfach (da linear) zu berechnen ist!
Warum sollte man da keine einfache Tabelle zu machen können?

Gruß

Hallo,

vielleicht hilft dir das weiter:

http://www.n-heydorn.de/pensionsrechner.html

Als Ausfallzeiten sollte man sich die fehlenden Jahre bis zum 60. Lebenjahr eintragen aber dann als Berechnungsgrundlage das 65. Lebenjahr nehmen,
da man wenn man so jung Dienstunfähig wird, sicherlich schwerbehindert ist, damit nur bis 60 arbeiten muss um die vollen Dienstbezüge zu erhalten.

Sollte zumindest einen Näherungswert bringen, da es sich auf das Bundesbesoldungsgesetz bezieht und nicht Länderspezifisch berechnet.

mfg
miamei

richtig - eine Tabelle kann man z.B. beziehen über den
Schallöhr Verlag - www.schalloehr-verlag.de

Die Tabelle findet man unter dem Begriff „Beamtenversorgung“.

Überschrift: Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit für Beamte in den alten/neuen Bundesländern

Des weiteren gibt es auch noch eine Beamten-Uhr.
beziehbar über den Deutschen Beamten Bund
http://www.dbb-vorsorgewerk.de/

Gruß Merger

PS: wer kein Mitglied im DBB ist, kann die Beamten-Uhr auch von mir bekommen.

Dienstunfähigkeit hat nichts mit Schwerbehinderung zu tun.
Dienstunfähig heisst nicht Erwerbsunfähig,sondern lediglich,das die betreffende Person einen Forderungskatalog (Tauglichkeit) für einen
Dienstposten (zum B.Pilot eines Kampfjets) nicht mehr erfüllt.
Kann die betreffende Person auf anderen Dienstposten noch eingesetzt werden,so wird der Dienstherr dieses auch tun.Erst wenn dieses nicht möglich ist (zum B.Trauma bei Soldaten aus Kriegsgebieten,Polizisten im Einsatz),wird eine ständige Dienstunfähigkeit angenommen.

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In München kann sich ein alleinverdienender Beamter im
mittleren Dienst mit zwei Kindern selbst wenn er arbeitet
nicht unbedingt den Lebensstandart einer entsprechenden ALG II
Familie leisten (Stichwort 90qm Wohnung !)

Und? Was schlägst Du als Lösung vor?

Wie wärs mit Wohngeld? Dann gehts ihm wieder besser. Daür, daß die Mieten in M für alle(!) hoch sind, kann der ALG-II-Empfänger ja nichts.
Der „hohe“ Lebensstandard für 2 Erw., 2 Kinder (10 + 12 J.) beträgt übrigens EUR 1158,- zzgl. angemessene Miete).

Gruß

osmodius

Als Lösung schlage ich vor, dass du dir nochmal den Artikel durchliest, auf den mein Artikel antwortet.

Gruß
Heidi

Als Lösung schlage ich vor, dass du dir nochmal den Artikel
durchliest, auf den mein Artikel antwortet.

Vielen Dank für den Hinweis, hab ich gemacht. Vielleicht hättest Du auch Mal meinen Beitrag lesen sollen, bevor Du antwortest.

Ist das so schwer? Wer arbeitet hat immer(!) mehr als ein ALG-II-Empfänger. Wenn er sich natürlich zu fein ist, Wohngeld zu beatrangen, dann ist da nix zu machen. Das geht dem verhinderten ALG-II-Empfänger allerdings nicht anders. Der muss auch erst einen Antrag stellen, sonst gibts nix.

Damit Du es nicht noch einmal oben nachlesen musst: Es ging um die „Beamtenpension bei Dienstunfähigkeit“ (siehe Titel) von der Frank Mueller meinte, sie reiche nicht zum Leben. Es ging nicht um 12-köpfige Beamtenfamilien auf dem Mars oder anderes.

ist alles andere als einfach und
wird noch komplizierter,wenn der Beamte kurz nach Übernahme
auf Lebenszeit Dienstunfähig wird.

Das interessiert mich aber jetzt auch. Was heißt den „kurz“ nach der Übernahme auf Lebenszeit?
Gibt es da eine erhöhte Prüfung seitens des Dienstherrn um ggf. die Übernahme „anzufechten“?
Ich meine das der Amtsarzt bei der Untersuchung kurz vorher ganze Arbeit machen muss oder?

ml.

Hast du was gegen 12-köpfige Beamtenfamilien auf dem Mars ???

Btw: Es ging auch NICHT um ALG-II-Empfänger…

aber: egal !

Heidi

Echt ? Wie kommst du darauf ?

Weil seit der Einführung von ALG-II kein Massensterben der Empfänger eingesetzt hat, schließe ich einfach daraus, dass es zum Überleben reicht. Es reicht nicht für Luxuswohnungen, zwei Fernreisen im Jahr und alle drei Jahre ein neues Auto. Nur zum Überleben.

Auf welche Höhe beziehst du dich ? Quelle ?

http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__14.html
Ich ziehe mal das hier heraus: „An die Stelle des Ruhegehalts nach Satz 1 treten, wenn dies günstiger ist, fünfundsechzig vom Hundert der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4. Die Mindestversorgung nach Satz 2 erhöht sich um 30,68 Euro für den Ruhestandsbeamten und die Witwe; der Erhöhungsbetrag bleibt bei einer Kürzung nach § 25 außer Betracht.“ Diese Endstufe sind 2100 und noch ein bißchen. Davon 65% sind so ungefähr 1365€. Das wäre also unter den ungünstigsten Umständen die unterste Grenze. Und natürlch nochmal vergegenwärtigen, nach welcher Zeit man diese bereits bekommen kann. In der Realität werden die meisten Beamten mehr erhalten. Wenn dem Bürger dieses Landes 1365€ im Monat nicht zum Überleben reichen, kann er ALG-II, Grundsicherung, Wohngeld usw. usf. beantragen. Die Steuerzahlergemeinschaft, die diese Wünsche erfüllen soll, hat sich allerdings auf bestimmte Höchstgrenzen geeinigt. Da vor dem Gesetz alle gleich sind, gilt das sicher auch für mindestversorgte Ruhegehaltsempfänger.

In München kann sich ein alleinverdienender Beamter im mittleren Dienst mit zwei Kindern, selbst wenn er arbeitet,

(Also dieser Einschub kann durchaus mißverstanden werden ;o)

nicht unbedingt den Lebensstandart einer entsprechenden ALG II Familie leisten (Stichwort 90qm Wohnung !)

Zum Glück für den deutschen Sozialstaat wohnen nicht alle Alg-II-, Wohngeld- und was weiß ich-Empfänger in 90qm großen Wohnungen in München.
Wenn es für den Beamten trotz Kindergeld, Familienzuschlag, Amtszulage, zusätzlichem Kindergeld und weiteren möglichen Zulagen nicht reichen sollte, hätte er sicher auch Anspruch auf Wohngeld oder ALG-II, womit er immer mehr hat als ein ALG-II-Empfänger in vergleichbarer Situation.
Habe gerade mal auf der Seite der barischen Polizei nachgeschaut, dort wird für einen 22jährigen ledigen Polizisten in der Besoldungsstufe A7 bereits ein Netto von 1731€ vorgerechnet.
Wer sich einen bestimmten Landesbeamten in einer bestimmten Situation ausrechnen will kann hier nachsehen: http://www.lff.bayern.de/bezuege/besoldung/index.aspx.

Da kommt man selbst mit der Mindestpension äußerst selten unter das Niveau eines ALG-II-Empfängers, wobei selbstverständlich nur vergleichbare Situation verglichen werden sollten und ebenso selbstverständlich die Situation eintreten kann, dass sich der Beamte nun seinen bisherigen Lebensstandard nicht mehr leisten kann. Trifft dann ja aber auf die meisten ALG-II-Empfänger auch zu.
Und auf diese Mindestpension werden naturgemäß auch kein Vermögen oder Einkommen von Ehepartnern und Kindern angerechnet.
Also um zum Ausgangspunkt zurück zu kommen, es reicht zum Überleben.

Grüße

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