Echt ? Wie kommst du darauf ?
Weil seit der Einführung von ALG-II kein Massensterben der Empfänger eingesetzt hat, schließe ich einfach daraus, dass es zum Überleben reicht. Es reicht nicht für Luxuswohnungen, zwei Fernreisen im Jahr und alle drei Jahre ein neues Auto. Nur zum Überleben.
Auf welche Höhe beziehst du dich ? Quelle ?
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__14.html
Ich ziehe mal das hier heraus: „An die Stelle des Ruhegehalts nach Satz 1 treten, wenn dies günstiger ist, fünfundsechzig vom Hundert der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4. Die Mindestversorgung nach Satz 2 erhöht sich um 30,68 Euro für den Ruhestandsbeamten und die Witwe; der Erhöhungsbetrag bleibt bei einer Kürzung nach § 25 außer Betracht.“ Diese Endstufe sind 2100 und noch ein bißchen. Davon 65% sind so ungefähr 1365€. Das wäre also unter den ungünstigsten Umständen die unterste Grenze. Und natürlch nochmal vergegenwärtigen, nach welcher Zeit man diese bereits bekommen kann. In der Realität werden die meisten Beamten mehr erhalten. Wenn dem Bürger dieses Landes 1365€ im Monat nicht zum Überleben reichen, kann er ALG-II, Grundsicherung, Wohngeld usw. usf. beantragen. Die Steuerzahlergemeinschaft, die diese Wünsche erfüllen soll, hat sich allerdings auf bestimmte Höchstgrenzen geeinigt. Da vor dem Gesetz alle gleich sind, gilt das sicher auch für mindestversorgte Ruhegehaltsempfänger.
In München kann sich ein alleinverdienender Beamter im mittleren Dienst mit zwei Kindern, selbst wenn er arbeitet,
(Also dieser Einschub kann durchaus mißverstanden werden ;o)
nicht unbedingt den Lebensstandart einer entsprechenden ALG II Familie leisten (Stichwort 90qm Wohnung !)
Zum Glück für den deutschen Sozialstaat wohnen nicht alle Alg-II-, Wohngeld- und was weiß ich-Empfänger in 90qm großen Wohnungen in München.
Wenn es für den Beamten trotz Kindergeld, Familienzuschlag, Amtszulage, zusätzlichem Kindergeld und weiteren möglichen Zulagen nicht reichen sollte, hätte er sicher auch Anspruch auf Wohngeld oder ALG-II, womit er immer mehr hat als ein ALG-II-Empfänger in vergleichbarer Situation.
Habe gerade mal auf der Seite der barischen Polizei nachgeschaut, dort wird für einen 22jährigen ledigen Polizisten in der Besoldungsstufe A7 bereits ein Netto von 1731€ vorgerechnet.
Wer sich einen bestimmten Landesbeamten in einer bestimmten Situation ausrechnen will kann hier nachsehen: http://www.lff.bayern.de/bezuege/besoldung/index.aspx.
Da kommt man selbst mit der Mindestpension äußerst selten unter das Niveau eines ALG-II-Empfängers, wobei selbstverständlich nur vergleichbare Situation verglichen werden sollten und ebenso selbstverständlich die Situation eintreten kann, dass sich der Beamte nun seinen bisherigen Lebensstandard nicht mehr leisten kann. Trifft dann ja aber auf die meisten ALG-II-Empfänger auch zu.
Und auf diese Mindestpension werden naturgemäß auch kein Vermögen oder Einkommen von Ehepartnern und Kindern angerechnet.
Also um zum Ausgangspunkt zurück zu kommen, es reicht zum Überleben.
Grüße