Hallo,
in diesem Thread /t/schbv-recht-rente-mit-60/2470192
„Die Altersgrenze von 60 Jahren wird im Rahmen einer
Vertrauensschutzregelung nicht angehoben für Versicherte, die
- bis zum 16.11.1950 geboren sind und am 16.11.2000
schwerbehindert, berufs- oder erwerbsunfähig waren … „
Gilt dies auch für Beamte? Für Schwerbehinderte ist dies wohl gültig, aber gilt dies auch bei Berufs- oder Erwerbs- bzw. bei „Dienstunfähigkeit“ i.S. des Beamtenrechts?