Beamtenpension mit 60?

Hallo,

in diesem Thread /t/schbv-recht-rente-mit-60/2470192

„Die Altersgrenze von 60 Jahren wird im Rahmen einer
Vertrauensschutzregelung nicht angehoben für Versicherte, die

  1. bis zum 16.11.1950 geboren sind und am 16.11.2000
    schwerbehindert, berufs- oder erwerbsunfähig waren … „

Gilt dies auch für Beamte? Für Schwerbehinderte ist dies wohl gültig, aber gilt dies auch bei Berufs- oder Erwerbs- bzw. bei „Dienstunfähigkeit“ i.S. des Beamtenrechts?

Hallo,

dies gilt grundsätzlich erst mal nicht für Beamte, da für diese das jeweilige Landes- oder Bundesbeamtenrecht gilt.
Die o.a. Regelung ist aus dem SGB IV und gilt nur für gesetzlich Rentenversicherte.

&Tschüß

Wolfgang

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Hallo, das LBG BaWü schreibt z.B. in § 53 vor, dass ein Beamter auf
Lebenszeit in den Ruhestand zu versetzen ist, wenn er dauernd
dienstunfähig ist; das kann auch noch vor dem 60.Lebensjahr
erfolgen. Gruß

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