Hallo, ich befinde mich seit Jahren im vorzeitigen Ruhestand wegen Erkrankung. Meine Frau ist seit geraumer Zeit an Multibler Sklerose erkrankt und Pflegebedürftig. Ich pflege sie noch alleine. Von der gesetzlichen Rentenversicherung werde ich regelmässig über die hieraus erwachsenden Rentenansprüche informiert. Kann meine gekürzte Pension später einmal (mit 65 od. 67 Jahren) durch die ges. Rentenansprüche aufgestockt werden? Wenn ja, wie hoch?
Danke im Voraus.
Hallo,
der Pensionsanspruch darf inkl. der gesetzlichen Rentenansprüche die Höchstpensionsansprüche von 71,25% nicht übersteigen.Zusammengerechnet also insgesamt 71,25% der Pension, was mehr ist, wird verrechnet.
Dies betrifft nur die Gesetzliche Rente/Pension. Eine zusätzliche Riesterrente wäre hier eventuell noch möglich um die Altersvorsorge aufzustocken.
Mit freundlichen Grüßen
Gaby