Beamtenpension

Hallo,

ich hoffe, ich bin hier richtig? Oder gibt es ein geigneteres Brett?

Die Pension von Beamten richtet sich, anders als bei Renten, ja nicht von dem, was man im Lauf des Lebens eingezahlt hat, sondern in Prozenten vom letzten Gehalt.

Aber wenn ein Beamter vor dem 65. Lebensjahr in den Ruhestand geht, wird das gekürzt. Kann man irgendwo nachsehen, um wieviel?

Grüße
Carsten

hallo Carsten,
schau mal hier:
http://bundesrecht.juris.de/beamtvg/index.html
gruß joerg koenig

Hallo Carsten,

Beamte erhalten im Prinzip keine Rente und auch keinen Lohn…
OHNE jetzt „ausschweifend“ auf die historischen Ursachen und das ganze
Regelwerk einzugehen,ist es so,das „Beamte“ IMMER Diener des Staates
bleiben…deswegen wäre auch die korrektere Bezeichnung „Alimentation“
(oder Unterhalt).
Das es unter „normalen“ Lebensbedingungen (in den beiden Weltkriegen sah das anders aus) nicht gerade förderlich ist,einen 70-Jährigen zum B. als
Feuerwehrmann einzusetzen…gibt es einen „Ruhestand“,in dem der
Beamte aus dem „Aktiven“ Dienst ausscheidet aber gleichwohl (wie zum B. in den beiden Weltkriegen und auch noch danach (1945 bis 1950)) als
„Reserve“ bereitsteht.Daher führen Beamte im „Ruhestand“ zu ihrer
Amtsbezeichnung den Zusatz „a.D.“ (bzw. teilweise veraltet noch i.R.).

Dieser „Unterhalt“ beträgt dann mit Ausscheiden aus dem aktiven Dienst
zwischen 60 und 75 Prozent des zuletzt bezogenen Gehaltes.

Außerdem kommen dazu noch die Besonderheiten von Bahn/Post/Polizei/Feuerwehr/Rettungsdienst/Bundeswehr hinzu,da hier bei den heutigen Pensionären in den meisten Fällen auch noch Rentenansprüche bestehhen,da in den 1950er und 1960er Jahren viele
Arbeiter auf „Beamten-Diensposten“ eingesetzt wurden bzw. wie zum B.
bei der Feuerwehr oder Bahn erst ein Handwerklicher Beruf erlernt werden musste.