Beamtenposse

moin,

mal angenommen ein beamter geht in den mutterschaftsurlaub und schickt entsprechende unterlagen in kopie an die entsprechenden stellen des landes und an die abrechnende stelle ein original der geburtsurkunde.

der lohn läuft erstmal monatlich fröhlich weiter und wird immer pünktlich in voller höhe auf das konto überwiesen.

nach mehrmaligem erinnern durch den empfänger, dass das doch nicht in ordnung wäre und sie die zahlung bitte einstellen wollen, wird mitgeteilt, dass man beim schulamt die original-geburtsurkunde benötige und eine kopie nicht reiche und auch die telefonische bestätigung der abrechnenden stelle ebenfalls nicht den vorschriften genüge.

so weit, so gut:

jetzt brennt es auf einmal und man kündigt an, nicht nur das gezahlte gehalt, sondern auch die darauf bereits abgeführte lohnsteuer von dem empfänger zurückzufordern, und er könne sich ja dann das geld beim finanzamt wiederholen…

davon abgesehen, dass das nicht funktionieren wird, denn wie soll bei entsprechender bescheinigung des bruttoarbeitslohnes denn die steuer „zurückgeholt“ werden erscheint mir diese vorgehensweise der abrechnenden stelle recht abenteuerlich

bin mal über meinungen gespannt

gruß inder

Servus,

da wärs noch interessant zu wissen, was für eine Bankverbindung für die Rückzahlung angegeben wird: Eher was bei der Landesbank oder eher was bei der San Sebastian - Konsumentenbank?

Schöne Grüße

MM