Beamtenrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Ich bin bei der Deutschen Post Ag als Mitarbeiter Filialvertrieb beschäftigt(Schalterbeamter). Aufgrund der Schließungen der Filialen wurde ich zum Zustelldienst abgeordnet. Bei der arbeitsmedizinschen Untersuchung vermerkte der Betriebsarzt "ist für die Zustellung geeignet muß aber im Sinne einer Belastbarkeitssteigerung in die Tätigkeit herangeführt werden. Ebenes Gelände wenig Treppen sind zu beachten. Eine Fahrradzustellung halte ich in 6 Mon für möglich.Da ich unter 50 Jahre und unter A8 bin darf ich die Stelle nicht ablehnen. Jetzt bin ich in der Fahrrsdzustellung eingeteilt in einem Hanggebiet. Kann ich mich da wirkich nicht dagegen wehren? Darf der Arbeitgeber das Attest des Postarzt einfach ignorieren? Was kann ich machen um gegen diesen Einsatz in der Zustellung vorzugehen? Momentan bin ich noch krankgeschrieben.
Für Eure Hilfe vielen Dank!!

Hallo,
sofern der Inhalt des Attestes so auszulegen ist, dass das Beachten von ebenem Gelände bei der Ausführung der zugewiesenen Tätigkeit zwingend sein soll, wäre ein solcher Einsatz m.E. nicht kompatibel mit den Vorgaben des Postarztes. Aber: es ist nur die Rede vom „Beachten“. M.E. ist dies rein rechtlich gesehen für den Arbeitgeber keine zwingend einzuhaltende Vorgabe.

Ich empfehle in diesem Fall, einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren für eine sog.
B e r a t u n g. Dies ist nicht teuer und man kann, sofern der RA eine gute Erfolgsaussicht sieht, aktiv und fundiert gegen den Dienstherr vorzugehen. Die Rechtsprechung ist hier aber sehr unterschiedlich.

Ist es möglich, den Personalrat einzuschalten damit von dort aus versucht wird, mit der Dienststellenleitung einen Kompromiss zu erreichen ? Und dann stellt sich die Frage: Liegt eine Schwerbehinderung vor. Dann liesse sich sicher was dagegen tun.

MfG E.G.

Hallo Tina,
hier ist ein Missverhältnis zwischen der Empfehlung des Betriebsarztes und des Arbeitgebers erkennbar. Hierbei kann man eigentlich nur empfehlen, Dir über den personalrat/Betriebsrat Gehör zu verschaffen.
Ich hoffe, dass Du hierbei auf Deine Situation aufmerksam machen kannst.

Ich weiss auch nicht genau, inwiefern die Empehlung des Betriebsarztes bindend ist, aber ich würde dies nochmal näher abklären.

Beamtenrechtlich steht und fällt alles mit diesem Attest.

Hoffentlich kann Dir dies eine Hilfe sein.

Schreib doch mal wie es weitergeht…

Viele Grüße

Angel

Ein ärtzliches Attest kann der Dienstherr nicht einfach übergehen, wenden Sie sich im Notfall an den Amtsarzt und an die Personalvertretung!

Du kannst dich nur mit einer guten Rechtsschutz dagegen wehren, kann dir bei bedarf eine Empfehlen!

LG