Liebe/-r Experte/-in,
nuin bin ich mal gespannt ob ich eien antwort von euch bekomme zu folgendem sachverhalt.
eine bundesbeamtin, unter 50 jahre, ist seit 1,5 jahren im krankenstand und daraufhin seit november 2009 im vorruhestand- befristet auf 3 jahre. nun ist sie wieder genesen und hat aussicht auf einen halbtagsjob im öffentlichen dienst als angestellte.
darf sie diesen job annehmen? ruht die pension, die sie jetzt bezieht? als beamte im vorruhestand darf die beamtin zusätzlich bis zu 400€ dazuverdienen. der halbtagsjob würde diesen betrag aber übertreffen.
die beamtin möchte nicht in den alten beruf zurück weil sie inzwischen auch in ein anderes bundesland gezogen ist und sich dort sehr wohl fühlt.
ob das wohl jemand beantworten kann?
seute
sorry – bin wohl fälschlicherweise als experte für beamtenrecht gelistet – dem ist aber nicht so, kann also leider nicht helfen
wünsche mehr glück mit anderen antworten
basler grüsse, ton koper
Tur mir leid, da bin ich überfragt
Welch seltsame Konstruktion. Wenn du wieder gesund bist, wieso gehst du nicht einfach zurück zu der alten stelle?
Oder hab ich was falsch verstanden?!
Tur mir leid, da bin ich überfragt
Welch seltsame Konstruktion. Wenn du wieder gesund bist, wieso
gehst du nicht einfach zurück zu der alten stelle?
moin Homeymoon,
zuerst einmal danke für deine antwort. ich will dir meine nicht vorenthalten.
ich kann nicht zurück weil ich inzwischen in einem anderen bundesland wohne. der alte job hat mich krank gemacht. würde ich mich jetzt als „wieder dienstfähig“ zurückmelden, bekäme ich zwar eine beschäftigung,
nicht aber an alter stelle oder in meinem jetztigen umfeld. da ich bundesbeamtin bin, darf „vater staat“ mich einsetzen wo er will. kann also auch ein pförtnerposten jwd sein. und das ist die übliche praxis um personal wie mich zu entsorgen. 2 vorschläge darf man aus privaten gründen ablehnen, den dritten muß man annehmen oder den dienst quittieren. dann allerdings entfallen sämtliche versorgungsansprüche.
man muß hier unterscheiden zwischen dienstunfähig und erwerbsunfähig.
dienstunfähig bedeutet: zu krank für den alten job, es bestünde die gefahr einer erneuten erkrankung.
erwerbsunfähig bedeutet: zu krank um jede tätigkeit auszuüben.
soviel also von experte zu experte:smile:
ich wünsch dir einen schönen tag
seute
Hallo,
sorry, bin selbst Beamtin, allerdings nur auf Landesebene. Es tut mir leid, dass ich dir keine adäquate Antwort geben konnte. Aber bei Dienstunfällen, Versetzung, Umsetzung etc. darfst du dich gern wieder melden 
VG