Liebe/-r Experte/-in,
In folgendem Sachverhalt würde ich mich über eine Einschätzung der Lage oder eine Textstelle freuen, die mich dem Kollegen helfen läßt:
Polizeibeamter auf Probe in NRW (kurz vor der Ernennung zum BaL) fällt mehrere Wochen wegen eines Bandscheibenvorfalls aus. Es muss nicht operiert werden, der Facharzt teilt in einem Schreiben mit, das bei derzeitgem Fortschritt der Reha-Maßnahmen mit einer vollständigen Genesung und Wiederherstellung der Dienstfähigkeit gerechnet werden kann.
Der Amtsarzt sagt ihm, dass die Diagnose eines Bandscheibenvorfalls allein ausreiche, dass das Entlassungsverfahren eingeleitet werden muss.
Die Verwaltung sagt das selbe.
Ich bin in diesem Fall über jeden Hinweis dankbar und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Ist so die Entlassung aus dem Polizeivollzugsdienst ist anzuordnen oder eine Verweisung in den Innendienst aber nicht mehr als Polizeivollzugsbeamter sondern als Verwaltungsbeamter.
Für den Polizeivollzugsdienst ist der jenige Dienstunfähig der seinen dienstlichen Pflichten nicht mehr nachkommen kann. Das kann ein Beamter mit bandscheibenvorfall auf jeden fall nichtmehr!!!
Sorry aber ist leider so ich hoffe sie haben eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung und keine Dienstunfähigkeit, den meine Prognose ist das sie in den Verwaltungsdienst überstellt werden.
Haben sie eine DU haben sie hier ganz schlechte karten und bekommen keinen cent.
Was soll ich jetzt dazu sagen? Ein Beamter muss gesund sein! Ich denke in diesem Punkt unterscheiden sich die Beamtengesetze aus NRW nicht von denen anderer Länder und des Bundes, ist überall so!
Vielen Dank für die Antwort.
Selbstverständlich muss ein Beamter gesund sein. Ich möchte daher meine Frage präziser formulieren:
MUSS ein Beamter auf Probe mit einem Bandscheibenvorfall entlassen werden, selbst wenn Fachärzte ihm bescheinigen, dass er durch Reha-Maßnahmen wieder VOLL dienstfähig wird?