Beamtenrecht

Angenommen, jemand führt mit einem Lebensgefährten eine Fernbeziehung. Dieser stammt bspw. aus Schleswig-Holstein, hat dort sein zweites Staatsexamen abgeschlossen und ist Lehrer, im Beamtenstatus (auf Zeit). Der Partner wohnt z.B. in Thüringen. Wenn die nötige Zeit vergangen ist, er evtl. den Beamtenstatus auf Lebenszeit bekommen würde und nach Thüringen umzieht, würde er dann dort seinen Beamtenstatus wieder aberkannt bekommen?

Und des weiteren, haben sich durch das Urteil des Meininger Verwaltungsgerichts von Mitte März Veränderungen hinsichtlich der Besoldung eines WEST-Beamten, der seine komplette Ausbildung UND den Schulbesuch in den alten Ländern gemacht hat, ergeben, bei einer neuen Tätigkeit in den neuen Bundesländern?

Vielen Dank für die Hilfe!

Hallo,

Angenommen, jemand führt mit einem Lebensgefährten eine
Fernbeziehung. Dieser stammt bspw. aus Schleswig-Holstein,
hat dort sein zweites Staatsexamen abgeschlossen und ist
Lehrer, im Beamtenstatus (auf Zeit). Der Partner wohnt z.B. in
Thüringen. Wenn die nötige Zeit vergangen ist, er evtl. den
Beamtenstatus auf Lebenszeit bekommen würde und nach Thüringen
umzieht, würde er dann dort seinen Beamtenstatus wieder
aberkannt bekommen?

nö warum sollte er?
Lebzeitbeamter heißt nun mal Lebzeitbeamter.
Er darf nur nicht (ohne Erlaubnis des Dienstherrn) seinen Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes nehmen.
Ob er allerdings in Thüringen eine Stelle findet, die ihn als Beamten einstellt, oder ob SH ihn nach Thüringen versetzt, steht auf nem anderen Blatt Papier.

Gruß
HaWeThie