Hallo zusammen!
Bin Beamter auf Widerruf. Leider musste ich mir Zahnersatz in Form von Brücken und In-Lays vom Zahnarzt verschreiben lassen.
Meine Beihilfestelle will nun die 50% der Kosten, die sie normalerweise zu tragen hat, nicht zahlen, mit der Begründung, Zahnersatz werde erst bei Beamten auf Probe bezahlt.
Ich habe nun gehört, dass meine Eigenbeteiligung von der Beihilfestelle nachträglich zu erstatten ist, wenn ich innerhalb eines Jahres nach Behandlung zum Beamten auf Probe ernannt werde (was bei mir der Fall sein wird)
Wie ist die Rechtslage genau? Wer kann mir hier helfen?
Vielen Dank im voraus für alle Antworten
Juppe