Hallo,
mich würde mal interessieren, welche Bedingungen vorliegen müssen, wenn ein Beamter z.B. nach Vollendung seines 63. Lebensjahres wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in Pension gehen wollte, ohne dass es dann zu Abzügen seiner Pensionsbezüge käme.
Wäre dies schon mit einer Schwerbehinderung von mindestens 50 % auf Antrag möglich oder müssen entsprechende Krankheitstage des Beamten vorgelegen haben?
Es bestehen unterschiedliche Meinungen bzw. Behauptungen (die nicht belegt werden können bisher) - sogar bei selbst beamteten Personen, weshalb ich für eine fundierte Antwort dankbar wäre.
Viele Grüsse,
hemba