nächstes Jahr soll das Beamtenrecht erneuert werden.
Mal angenommen, man befindet sich nun im gehobenen Dienst als Anwärter und ist nach der Ausbildung sagen wir 34 Jahre alt – das wäre jetzt, glaube ich, Dienstalterstufe 6.
Würde der 34-Jährige nach neuem Stand dann bei 1 anfangen?
Also fällt die Dienstaltersstufe komplett weg?
welches Beamtenrecht meinst du denn, Bundesbeamtenrecht oder dasjenigen welchen Bundeslandes?
Die Altersstufen standen bisher auf jeden Fall immer im Zusammenhang mit dem Lebensalter (zumindest in Bayern), und das wird sich prinzipiell wohl auch nicht ändern. Das Fortschreiten in den Stufen soll zwar hier mehr „leistungsbezogen“ werden, aber die Eingangsstufe wird das wohl nicht betreffen.
welches Beamtenrecht meinst du denn, Bundesbeamtenrecht oder
dasjenigen welchen Bundeslandes?
Geht aus seiner Überschrift hervor, es geht um einen Bundesbeamten, da er sich auf den Entwurf des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes bezieht.
Die Altersstufen standen bisher auf jeden Fall immer im
Zusammenhang mit dem Lebensalter (zumindest in Bayern), und
das wird sich prinzipiell wohl auch nicht ändern.
Für Bundesbeamte und Soldaten aber schon, siehe Entwurf DNeuG http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/070/1607076.pdf
und ein Ziel des gesetzes Entwurfs ist die „Ablösung des altersbezogenen Aufstiegs in den Stufen durch Wegfall des überkommenen Besoldungsdienstalters und Ausrichtung an den tat- sächlich geleisteten Dienstzeiten“.
„Lustiger Weise“ ist der Gesetzentwurf zu 99% auf Bundesbeamte ausgelegt und wird der Tatsache, dass die größte Gruppe der Bezugsempfänger auf Bundesebene die Soldaten sind nicht gerecht, da er auf diese (fast) unterschiedslos angewendet wird, rechnerisch sogar die ein oder andere Schlechterstellung vorsieht - aber das nur als Anmerkung.
…,da er sich auf den Entwurf des
Dienstrechtsneuordnungsgesetzes bezieht.
Ok, im zivilisierten Süden wird das wahrscheinlich anders heißen
„Ablösung
des altersbezogenen Aufstiegs in den Stufen durch Wegfall des
überkommenen Besoldungsdienstalters und Ausrichtung an den
tat- sächlich geleisteten Dienstzeiten“ .
Du hast recht, damit scheinen sich wirklich auch die Einstiegsstufen zu ändern. Natürlich hart für zukünftige Späteinsteiger.
Bin ja mal gespannt, ob das bei der bayrischen Dienstrechtsreform auch so gehandhabt wird.
Ok, im zivilisierten Süden wird das wahrscheinlich anders
heißen
Bin ja mal gespannt, ob das bei der bayrischen
Dienstrechtsreform auch so gehandhabt wird.
Na ja, die Länder können ja seit der Neuordnung der Rechtsgrundlagen Beamtenverhälnisse in Bund und Ländern völlig unabhängig vom Bund agieren. Dementsprechend muss man auf diesen Zug zu großen Teilen gar nicht aufspringen. Sollte man auch nicht, denn ich für meinen Teil habe mittlerweile mehr oder weniger das Gefühl, dass der Bund seine Treuepflicht gegenüber meinem Berufsstand im Bereich der Versorgung und der Bezüge einseitig aufgekündigt hat.
diese Aussage würde ich nicht nur auf den Bund beziehen, das dürfte für viele Dienstherren gelten …
Was ist allgemein mit einer Dienstaltersstufe, kann man die auch wieder aberkannt bekommen durch eine Reform? Oder besteht da Bestandsschutz?
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Sollte man auch nicht, denn ich für meinen Teil habe
mittlerweile mehr oder weniger das Gefühl, dass der Bund
seine Treuepflicht gegenüber meinem Berufsstand im Bereich der
Versorgung und der Bezüge einseitig aufgekündigt hat.
Sei froh, dass Stoiber nicht Kanzler geworden ist - der wußte höchstwahrscheinlich nichtmal, wie man den Begriff „Treuepflicht gegenüber seinen Beamten“ schreibt