Beamtenrecht, Einmischung in Privatbereich

Hallo, vor gut einem Jahr ist meine Freundin (verbeamtete Lehrerin) krank aus ihrem Job gemobbt worden und nun seit einem halben Jahr im vorzeitigen Ruhestand.Sie ist verbeamtet in NRW.
Ihre Schulleiterin hat ihr sogar einen Abschied von ihrer Klasse verweigert, obwohl die Bezirksregierung ausdrücklich gesagt hatte, dass ihr eine angemessene Verabschiedung zusteht.
Die Eltern der ehemaligen Klasse haben nunmehr eine Zusammenkunft organisiert, zu der meine Freundin eingeladen wurde, um dies nachzuholen. Es handelt sich dabei um ein nicht verpflichtendes Treffen auf neutralem Boden.
Heute hat nun offensichtlich die Schulleiterin von diesem Treffen Kenntnis erlangt und über das Schulamt mitteilen lassen, dass meine Freundin nicht berechtigt sei, an einem solchen Treffen teilzunehmen, da sie in diesem Fall nicht Privatperson, sondern Beamtin sei und für eine solche Teilnahme die Genehmigung der früheren Dienstvorgesetzten einzuholen hätte. Gleichzeitig hat man sie an ihre Loyalitätspflicht erinnert, wobei es überhaupt keinen Anlass gibt, die Integrität meiner Freundin in Abrede zu stellen. Ich halte das für eine absurde Aktion der Schulleitung, die die Hosen gestrichen voll hat, dass die Wahrheit ans Licht kommen könnte! Man hat auch keine Rechtsgrundlage hierfür genannt, allerdings der Teilnahme einmalig und nur als Ausnahme zugestimmt.
Nun die Frage: Ist ein solches Untersagen über das Beamtenrecht in irgendeiner Weise gedeckt oder handelt es sich vielmehr um einen ungerechtfertigten Eingriff in die Privatsphäre ???

Hallo, zuerst ist ihre Freundin natürlich nocht Beamtin und somit Weisungsgebunden. In diesem Fall kann ich jedoch keinen Bezug zum Dienstherrn sehn. Allerdings darf natürlich bei dieser Veranstaltung der Dienstherr nicht negativ erwähnt werden etc, aber der sinn der Veranstaltung ist ja ein eher privater Abschied und da ja nicht innerhalb des Landeseigentums stattfindet gibt es keinerlei gesetzliche Möglichkeit solche treffen zu untersagen. Es können lediglich hinweise zum Umgang mit bestimmten Themen gegeben werden und bei Verstoß kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen, obwohl ich mir das in diesem speziellen Fall nicht vorstellen kann, zumindest nicht wenn man hart bleibt und notfall mit einem Anwalt herangeht. Leider stellen sich die Behörden oft stur und handeln ohne rechtliche Erklärung.

Gruß

Hallo,

ich kann hier nicht helfen.
Diese Frage sollten Sie einem Jurist stellen.

Viele Grüße!
Merger

Danke für Ihre Einschätzung!!! Das trifft so in etwa das, was ich auch vermutet habe.

Tut mir leid,da kann ich leidernicht weiterhelfen.
Viele Grüße

1.) Der Schulleiterin per Einschreiben eine Frist von 2 Wochen setzen und anfragen aufgrund welcher Rechtsvorschrift die Dienstanweisung ergangen ist. Außerdem schreiben, dass wenn nach der Frist keine Rechtsvorschrift genannt werden kann, dass ich davon ausgehe, dass der Dienstanweisung die Rechtsgrundlage fehlt.

2.) Wenn keine Rechtsgrundlage genannt wurde bei der Dienstaufsichtsbehörde der Schulleitung Remonstrationsbeschwerde einlegen. D.h. die Dienstanweisung der Schulleitung als rechtswidrig „anzeigen“ und die eigene Rechtsauffassung darlegen und begründen und um eine Entscheidung bitten.

3.) Nach Abschluss der Remonstration Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Schulleiterin erheben, wiederum bei der Dienstaufsichtsbehörde der Schulleitung.

In jedem Fall würde ich auf das Treffen gehen und mir auch den weiteren Kontakt zu meinen ehemaligen Schülern und deren Eltern nicht verbieten lassen. Ruhig auch ganz offen gegenüber den Eltern und vielleicht auch gegenüber der Presse (!) über den gesamten Vorfall sprechen. Der Kontakt zur Lokalpresse löst sogar schneller Probleme als man denkt :wink:

Hallo, vielen Dank für die Antwort!!!
Meine Freundin ist inzwischen mit dem Segen der zuständigen Bezirksregierung zu dem Treffen gegangen und es war sehr schön!!!
Gegenüber dem Schulamt haben wir klargstellt, dass es sich nicht um eine anmeldepflichtige Veranstaltung handelt, da sie reinen prvaten Charakter hatte und auch nicht im Sinne einer schulnahen Veranstaltung sogar von meiner Freundin organisiert gewesen wäre. Das Schulamt tat sich allerdings mit der Einsicht etwas schwer…
Die betreffende Schullleiterin hat übrigens die Schüler an dem betreffenden Tag mit Hausaufgaben zuschüttet, um den einen oder anderen am Kommen zu hindern… Welch ein erbärmlicher und hilfloser Versuch, der den ganzen Charakter und die Unfähigkeit dieser Person darlegt!!!