Liebe/-r Experte/-in,
wir erwarten demnächst Nachwuchs u. es stellen sich einige Fragen zwecks Anträge. Vielleicht könnten sie bei der Klärung helfen.
Situation: Er (Landesbeamter Hessen / noch Anwärter) (Sie : Bundesbeamtin)
nicht verheiratet.
Geplante Elternzeit: 1 Jahr als Mutter
1)Kindergeld kann die Mutter beantragen? unabhängig davon wer den Familienzuschlag erhält?
2)da nur „Er“ während der Elternzeit arbeitet, hat auch „er“ nur Anspruch auf Familienzuschlag der Stufe I/II oder?
Ist es unproblematisch nach der Elternzeit zu wechseln?
3)Muss das Kind beim Vater in der Beihilfe aufgenommen werden? (weil er den FZ erhält) oder kann es auch bei der Mutter während der Elternzeit aufgenommen werden?
Bemessungssatz beim Bund 80% BEihilfe, Land Hessen nach meinem Wissen 70%.
Wäre demnach auch in Bezug auf die Krankenversicherung bei der Mutter günstiger.
- und wenn das Kind nur beim Vater versichert wird, fällt der Anspruch der Mutter auf Erstattung der Krankenversicherungbeiträge während der Elternzeit nach der Mutterschutzverordnung weg? Demnach hätten alle Beamten bis max. Besoldungsgruppe A8 einen Anspruch auf 100% Erstattung der Krankenversicherungsbeiträge für sich und das Kind seitens der Bezügestelle.
was wäre in diesem Fall die günstigste Variante für die Elternzeit/ Zeitraum des Empfangs von Elterngeld?
Vielen Dank für die INfos…