Beamtenrecht forum

Ich habe eine kurze Frage, die vielleicht etwas komisch klingen mag… Hat ein Beamter unproblematisch das Recht in eine (Freimaurer-) Loge einzutreten (Inland bzw. Ausland), oder ist dafür theoretisch eine Zustimmung des Dienstherren einzuholen?
Ich denke, dass dies eine komplett private Entscheidung ist, bin mir jedoch nicht sicher, ob es irgendeine rechtliche Regelung hierzu gibt. Theoretisch sollte es doch juristisch keinen Unterschied zwischen Loge und einfachem Verein geben?

Kann mir jemand hierzu mehr Informationen geben? Vielen Dank
P

Hallo P,

…wie kommst Du denn auf solche Ideen ??? Typisch Beamte - brauchen immer
eine rechtssichere Grundlage…

Natürlich musst Du Deinen Dienstherren nicht informieren ob Du einer Loge
beitrittst - juristisch handelt es sich um einen regulären Verein mit gewählten
Vertretern die im Vereinsregister eingetragen sind.

Dein Dienstherr sollte davon abgesehen froh sein wenn seine Beamten den
Grundwerten der Freimaurerei folgen wollen ! Immerhin schaden Toleranz,
Brüderlichkeit und Humanität sicherlich keiner Behörde…

Schöne Grüße,

Martin

Nun,

ich denke die Entscheidung zur Freimaurerei ist eine rein persönliche und die rechtliche Form einer deutschen Loge ist bereits auf jeden Fall immer ein eingetragener Verein.

Das soll jetzt aber nicht als Schlupfloch gelten. Die F. hat keine Ambitionen ihre Mitglieder religiös oder politisch zu erziehen und damit eventuell einen Konflikt zur Diensttätigkeit zu erzeugen. Je nach Form der Loge wird höchstens eine Zugehörigkeit zum katholischen Glauben verlangt, dies ist jedoch abhängig von der übergeordneten Grossloge.

Ansonsten sind die Themen Politik und Religion in Diskussionen innerhalb der Loge bewusst ausgeschlossen. Auch der Verfassungsschutz empfindet uns offensichtlich als unbedeutend. „Größtenteils harmlos“ um mal mit Douglas Adams zu sprechen.

In unserer Essener Loge sind auf jeden Fall auch Beamte. Ich denke nicht, dass diese vorher ihre Dienstherren informiert haben. Am sichersten wäre es, einfach einmal einen Gästeabend eine nahen Loge zu besuchen und genau diese Frage auf den Tisch zu legen. Sicher findet sich dort ein Beamter, oder allgemein ein Angestellter, der sich ebendiese Gedanken bereits gemacht hat. Rein erfahrungsgemäss werden Sie dort auch mindestens einen Juristen treffen, der kann sicher ebenfalls weiterhelfen. Rechtlich fundiert und belegt kann ich Ihnen jedoch nicht antworten.

Suchen Sie sich einfach eine oder mehrere Logen in Ihrer Nähe (Gästeabende sind oft nur zweimal im Jahr) und schreiben Sie eine formlose Anfrage nach „Abenden für den interessierten Herrn“.

http://www.freimaurerei.de/

Mit freundlichen Grüßen,

Carsten Rösner

Moin Moin Herr P,
es ist natürlich keine Zustimmung notwendig. Jede reguläre Freimaurerloge ist ein
eingetragener Verein.
Alles Gute, T.

Halo, leider kann ich dazu nichts sagen, aber solange man wie bei Parteien oder kirchlichen Gruppierungen seine Stellung nicht zur Verbreitung seiner Überzeugungen nutzt dürfte es keine Einschränkungen geben, da die Freimaurer ja nicht auf dem iNdex stehen.
Viele Grüße
Simone

Es ist eine komplett private Entscheidung, ob sich ein Mensch einer Freimaurer-Loge anschließt.
Das geht weder einen Arbeitgeber noch sonst jemanden anderen an. Rein rechtlich gesehen ist es ein normaler Eintritt in einen normalen Verein, da ja eine Freimaurerloge dem Vereinsrecht untersteht.

Hallo,

es ist auf jeden Fall keine Privatangelegenheit.
Mit der Verbeamtung ist ein Dienteid abgeleistet worden.
Dieser verpflichtet einen Beamten in der Regel auf die Verfassung.
Sollte es sich bei der Freimaurerloge um eine Vereinigung handeln, deren Satzung verfassungsfeindliche Inhalte enthält, so sollte jeder Beamte, der für die Erfüllung seiner beamtenrechtlichen Dienstpflichten einen Eid geleistet hat, mal in sich gehen.
Da mir die Satzung der Freimaurerloge überhaupt nicht bekannt ist, kann ich hier auch keinen Konflikt erkennen.

Im Zweifelsfall sollte der Dienstherr befragt werden.

Leider kenne ich mich mit dem geschilderten Sachverhalt nicht genügend aus, um eine seriöse Antwort geben zu können. Versuchen Sie einen Fachanwalt für Beamtenrecht dazu zu befragen oder der Personalrat soll dass für sie herausfinden. Oder Ihre Interessen-Vertretung, also die Gewerkschaft oder den entsprechenden Beamtenbund befragen.

Grundsätzlich denke ich, ist das allein Ihre Entscheidung. Allerdings wäre es bei der Art der Loge und Ihrer Tätigkeit im Dienst möglich, dass es Interessenkonflikte geben kann. Das müsste dann offen gelegt und dem Dienstherrn bekannt gemacht werden.

Hallo P, für die Freimaurer ist der Stand oder Status völlig egal, auf den Menschen kommt es an.(„ein freier Mensch von gutem Ruf und edler Gesinnung“) Der Eintrittswillige entscheidet selbst, wem er von seiner Mitgliedschaft berichtet, normalerweise geht man damit nicht hausieren. Andere Freimaurer werden von lebenden Mitbrüdern-schwestern niemals sagen dass der oder die FM ist. („an dem so sein erkennen“) Es geht niemanden etwas an, auch den jeweiligen Arbeitgeber nicht, Freimaurer sein ist keine Religion sondern eine Lebenshaltung und Einstellung. Hoffe es reicht Dir so
liebe Grüße

Hallo. Ein Loge ist ein ganz normal eingetragener Verein. Ich kenne mich mit dem Beamtenrecht leider nicht aus, aber wenn man problemlos in einen Verein eintreten kann, ist das bei einer Loge auch kein Problem. Im Ernstfall würde ich mich auch bei den neuen Logenbrüdern erkundigen, wie ihre Erfahrungen sind. Viele Grüße

Die Einholung der Erlaubnis des Dienstherren kann von Vorteil sein und sollte auch angestrebt werden.

LG

Hallo,ich kann vor einem Beitritt in eine Loge (Freimaurer)nur warnen.Es gibt reichlich Lektüre über die Freimaurerei.Die Loge gibt sich öffentlich christlich aus,aber in Wahrheit betreibt sie Satanskult.Das erfahren aber nur hohe Logen-Mitglieder ab dem 30sten Grad.Ich zitiere Freimaurer-General Albert Pike 33°:„Ja Luzifer ist Gott“.Mehr kannst du auch unter www.chick.com.de erfahren.
Gruß Hans