Nun,
ich denke die Entscheidung zur Freimaurerei ist eine rein persönliche und die rechtliche Form einer deutschen Loge ist bereits auf jeden Fall immer ein eingetragener Verein.
Das soll jetzt aber nicht als Schlupfloch gelten. Die F. hat keine Ambitionen ihre Mitglieder religiös oder politisch zu erziehen und damit eventuell einen Konflikt zur Diensttätigkeit zu erzeugen. Je nach Form der Loge wird höchstens eine Zugehörigkeit zum katholischen Glauben verlangt, dies ist jedoch abhängig von der übergeordneten Grossloge.
Ansonsten sind die Themen Politik und Religion in Diskussionen innerhalb der Loge bewusst ausgeschlossen. Auch der Verfassungsschutz empfindet uns offensichtlich als unbedeutend. „Größtenteils harmlos“ um mal mit Douglas Adams zu sprechen.
In unserer Essener Loge sind auf jeden Fall auch Beamte. Ich denke nicht, dass diese vorher ihre Dienstherren informiert haben. Am sichersten wäre es, einfach einmal einen Gästeabend eine nahen Loge zu besuchen und genau diese Frage auf den Tisch zu legen. Sicher findet sich dort ein Beamter, oder allgemein ein Angestellter, der sich ebendiese Gedanken bereits gemacht hat. Rein erfahrungsgemäss werden Sie dort auch mindestens einen Juristen treffen, der kann sicher ebenfalls weiterhelfen. Rechtlich fundiert und belegt kann ich Ihnen jedoch nicht antworten.
Suchen Sie sich einfach eine oder mehrere Logen in Ihrer Nähe (Gästeabende sind oft nur zweimal im Jahr) und schreiben Sie eine formlose Anfrage nach „Abenden für den interessierten Herrn“.
http://www.freimaurerei.de/
Mit freundlichen Grüßen,
Carsten Rösner