Ich habe nach 15 Dienstjahren bei der Feuerwehr noch immer die Eintrittsgehaltsstufe A7. Seit einigen Jahren soll ich die längst fällige Erhöhung zur A8 bekommen. Die erste Erhöhung scheiterte aufgrund einer Klage eines Kollegen, da die Auswahlkriterien nicht sauber gelaufen waren. Damit lag meine Erhöhung „auf EIS“ .
Nun habe ich wieder eine schriftlich Benachrichtigung der Gehaltsstelle, dass ich die A8 erhalte. Doch es passiert nichts. Wie lange muss ich das hinnehmen? Gibt es Fristen, an die sich der Arbeitgeber „Öffentlicher Dienst“ halten muss? Ich habe alle nötigen/ möglichen Ausbildungen/ Weiterbildungen gemacht. Zuletzt die Ausbildung zum Rettungsassistenten- mit der ich in meinem Dienst mit hoher Verantwortung auch im Rettungsdienst arbeiten werde.
Über Hilfe in der Argumentation bin ich sehr dankbar.
Hallo Neon!
Leider kann ich dir da nicht weiterhelfen…kenne mich auf dem Gebiet leider auch nicht aus.
Drücke dir aber ganz feste die Daumen, dss du deine A8 bald bekommst…hört sich nämlich alles ziemlich ungerecht an!
Lg, Sandra.
Leider kann ich dir da nicht weiterhelfen, aber habt ihr denn keinen Betriebsrat der dich da beraten kann?
Ansonsten würde ich dir einen Anwalt von der Gewerkschaft empfehlen.
Hi Neon,
sorry da kann ich nicht weiter helfen.
MfG
Kundy
Hallo,
leider kenne ich mich bei der Einstufung von Beamten nicht aus. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass bei einer Bestätigung der A8 durch die Gehaltsstelle diese eigentlich auch gezahlt werden müsste. Ansonsten würde ich nochmal einen Spezialisten aus einem Personalrat im Beamtendienst anfragen.
Beste Grüße