Beamtenrecht Kommunalbeamtin krank im Urlaub

Hallo,
ich bin Kommunalbeamtin in NRW (5,48 Std tägl. Teilzeit) und während meines Urlaubs erkrankt. Am Morgen des 2. Tages der Krankmeldung, die ich am Vortag nachmittags erhielt, als ich keinen zuständigen Kollegen mehr erreichen konnte, meldete ich mich meineserachtens unverzüglich morgens um 7 Uhr bei meiner direkten Vorgesetzten (noch vor Dienstbeginn) tel. krank. Nun wird mir der 1. Tag als Urlaub angerechnet, obwohl ich mit Attest krankgeschrieben war!!!Ist das in Ordnung, rechtlich so vorgesehen?
Vielen Dank f. d. Antwort

Sorry das ist länderrecht und hier speziell die regelung der kommune, aber bei uns gilt das datum der krankschreibung also ab ersten tag, aber es kann vereinbart sein dass man sich sofort meldet und damit ist nicht termin der krankschreibung sondern ab absicht des arztbesuches gemeint, wenn das erst nach arbeitsende ist kann es so ausgelegt ist dass arbeitszeit vorbei ist und somit auch der urlaubstag genommen werden muss.

Hallo - ich kann mir nicht vorstellen, dass dies richtig ist. Nur meine aktive Zeit im öffentlichen Dienst liegt schon einige Jahre zurück. Ich würde empfehlen, Kontakt mit dem Personalrat oder der Gewerkschaft/Beamtenbund aufzunehmen.
Ein weiterer Tip, versuche es einmal über folgendes Forum:
www.kommunalforum.de
Dort findest du viele Experten, die Dir bestimmt weiterhelfen können.

Viele Grüße!

M.E. nein, Es besteht die Verpflichtung sich unverzüglich krank zu melden. Dies kann/hat tel. zu geschehen oder durch sofort ( nach dem Arztbesuch ) abgesandten Brief an die Dienststelle. Sofern man dort am ersten Tag der Erkrankung den Vorgesetzten nicht erreicht und dies am nächsten Tag nachholt und zugleich die Krankmeldung schon den ersten Tag als Erkrankungstag ausweist, kann man nicht den Ersterkrankungstag als U-Tag anrechnen. Allerdings ist zu beachten, daß es bei Ihrer Dienststelle eine anderslautende Regelung geben könnte, etwa, daß man statt des Vorgesetzten, die Pers.Abt. als solches anrufen muß. Dann sieht die Situation anders aus.

Und ob es in NRW bei den Kommunalen eine Sonderregelung im dortigen Beamtenrecht gibt, die solches zuläßt, kann ich auch nicht sagen, mangels Info. Ich würde erstmal Widerspruch einlegen und auch den Pers.Rat der Dienststelle beteiligen um eine Klärung auf gütlichem Wege herbeizuführen.

MfG E.G.

Ärgerlich aber das ist keine unverzügliche Krankmeldung, unverzüglich heißt sie müssen auch wenn sie niemanden mehr erreichen und noch in der lage sind entweder per e-mail per fax oder per post die Krankmeldung zustellen!

Tut mir leid,da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Viele Grüße