Beamtenrecht- Lebenszeitverbeamtung

Hallo,

folgende Ausgangssituation:
Jemand ist als Lehrer Beamter auf Probe (noch etwa 2 Jahre) und strebt die Lebenszeitverbeatung an. Eine amtsärztliche Untersuchung erfolgte zu Beginn der Probezeit, eine weitere Untersuchung ist nicht üblich.Die Untersuchung ergab keine Bedenken der Verbeamtung.
Im Laufe der Probezeit wird eine chronische Erkankung (Morbus Bechterew) diagnostiziert.Eine berufliche Beeinträchtigung durch die Krankheit gibt es zu diesem Zeitpunkt nicht.
Dazu folgende Fragen:

  1. Muss die Krankheit dem Arbeitgeber (Schulleitung, Landesschulbehörde,…) gemeldet werden?
  2. Wird dem Arbeitgeber (Land Nds.) durch das Einreichen von Arztrechnungen bei der Beihilfe von der Krankheit berichtet?
  3. Ist diese Erkrankung ein Grund diesen Lehrer nicht in das Lebenszeitbeamtenverhältnis zu übernehmen?

Wie sollte man sich in diesem Fall verhalten?

Vielen Dank im Voraus

Sue0111

Hallo,

  1. Muss die Krankheit dem Arbeitgeber (Schulleitung,
    Landesschulbehörde,…) gemeldet werden?

Nein.

  1. Wird dem Arbeitgeber (Land Nds.) durch das Einreichen von
    Arztrechnungen bei der Beihilfe von der Krankheit berichtet?

Nein, das ist nicht zulässig. Es wird häufig unterstellt, dass man davor Angst haben müsste, mir ist aber - in BW - kein einziger Fall bekannt, bei dem es so gewesen wäre.

  1. Ist diese Erkrankung ein Grund diesen Lehrer nicht in das
    Lebenszeitbeamtenverhältnis zu übernehmen?

Das würde der Amtsarzt entscheiden.

Wie sollte man sich in diesem Fall verhalten?

Ganz normal zur Tagesordnung übergehen. Bei jeder Verbeamtung auf Lebenszeit (in BW) müssen wir in der Beurteilung ausfüllen, ob wir von der Schulleitung meinen, dass gesundheitliche Gründe vorliegen, die einer Verbeamtung im Wege stehen. Nur wenn in der Probezeit häufig (nicht nur so wegen eines lapidaren grippalen Infektes) krankheitsbedingt gefehlt wurde, wird dies vermerkt, sonst nicht. Dann gibt es möglicherweise Rücksprache mit dem RP, das dann evtl. eine weitere amtsärztliche Untersuchung anordnet. Der entscheidet meistens ja nach Aktenlage.

hth
MklMs

Vielen Dank im Voraus

Sue0111