Hi,

Das verstehe ich nicht, das ist doch Aufgabe des Stundenplaners. Es stellt sich doch nicht jeder seinen Stundenplan zusammen, wer macht das bei euch? Die Sekretärin bräuchte ich ganz sicher nicht nach meinen Stunden im Stundenplan zu fragen! Wenn ich sie nett bitte, druckt sie mir die aktuelle Version aus, oder auch die einer Klasse, aber mehr auch nicht.
Ich habe jetzt wahllos eine berufsbildende Schule von der Übersichtsseiten von RLP ausgesucht:
http://www.bbs-betzdorf-kirchen.de/index.php?id=84
Dort ist ein Schulleitungsmitglied, der für die Stundenplanung zuständig ist.
Und wenn das bei euch niemand aus der Schulleitung ist, was durchaus sein kann, dann ein Kollege mit entsprechender Aufgabe. Ich verstehe dich jetzt auch nicht so wirklich. Du schreibst
Sind das nicht Sachen, die man vorher bespricht? Ich hätte mir nicht gewünscht, wenn ich am Montag nach den Ferien zur Schule komme und weiß, dass ich 4 Stunden/Woche mehr unterrichten muss, dass ich plötzlich einen Stundenplan vorfinde, in dem ich dann unvorbereitet in die (für mich) neue Klasse gehe, weil der neue Stundenplan vorsieht, dass ich da gleich montags unterrichten muss.
Auch das ist etwas, wie von ynot erwähnt, was mit dem Personalrat geklärt werden müsste, die müssen sich um so etwas kümmern. Bei uns werden sie momentan mitgeschleppt, bei Gelegenheit auf- oder abgebaut, je nachdem.
Eine Möglichkeit wäre eine Abordnung, wenn deine Schule dir nicht genug Stunden geben kann und dein Fach (zur Not das Nebenfach) woanders benötigt wird. Aber darauf bist du wahrscheinlich auch nicht sonderlich scharf.
Als ich nach der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet wurde, war unser Stundenplaner ganz froh, dass er mir nicht die volle Stundenzahl geben musste, und ich habe im einen oder anderen Jahr, so auch in diesem, weniger Stunden unterrichtet als ich sollte. Da ich aber noch einen großen Vorrat an Mehrstunden habe, stellt sich bei mir nicht so das Problem.
Allerdings hat ein Kollege am Anfang des Schuljahres für mehrere Wochen (ich glaube sogar, bis zu den Herbstferien) tatsächlich das Problem, dass er 31 Stunden unterrichten musste, weil es absolut nicht anders ging.
Aber deswegen solltest du das nicht auf die lange Bank schieben, sondern dich schleunigst darum kümmern. Im Zweifelsfall werden dir die Stunden irgendwann von den Bezügen wieder abgezogen, wenn du sie nicht nacharbeiten kannst.
[§ 7 Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung (LehrArbZVO)][1]
Aus Gründen der Schul- oder Unterrichtsorganisation kann längstens für
ein Schuljahr die Schulleiterin oder der Schulleiter die
Unterrichtsverpflichtung einer Lehrkraft mit deren Einverständnis um bis
zu 2 Wochenstunden, in Einzelfällen darüber hinaus, erhöhen oder
verringern; in diesem Fall erhöht oder verringert sich die nach § 2 Abs.
1 in Verbindung mit den §§ 3 bis 6 maßgebliche
Unterrichtsverpflichtung der Lehrkraft. Diese Abweichung ist möglichst
im nächsten Schulhalbjahr, spätestens im nächsten Schuljahr
auszugleichen. Entscheidungen der Schulleitung nach Satz 1 sind
schriftlich festzuhalten. Der Ausgleichsanspruch bleibt bei einem
Wechsel der Lehrkraft an eine andere Schule erhalten. Die Vorschriften
über die Vergütung von Mehrarbeit bleiben unberührt.
[1]: http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1sj5/page/bsrlpprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=a&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-LehrArbZVRPV5P7&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint
Was passiert, wenn der Ausgleich nicht erfolgt, habe ich auf die Schnelle nicht gefunden. Wahrscheinlich DARF das gar nicht passieren.
Die Frage ist, wie flexibel das die Schule handhabt.
Niedersachsen sieht vor:
Aus dienstlichen Gründen kann die jeweilige Unterrichtsverpflichtung
einer Lehrkraft wöchentlich um bis zu vier Unterrichtsstunden
überschritten oder bis zur Hälfte unterschritten werden. 2 Auf
Antrag der Lehrkraft kann zugelassen werden, dass die jeweilige
Unterrichtsverpflichtung aus anderen Gründen wöchentlich um bis zu vier
Unterrichtsstunden überschritten oder bis zum Umfang der
Unterrichtsverpflichtung eines Schultages unterschritten wird, wenn
dienstliche Belange nicht entgegenstehen; für die Teilnahme an Tagungen
auf Kreisebene oder Schulungen der Gewerkschaften oder Berufsverbände
kann sie wöchentlich bis zur Hälfte unterschritten werden, wenn
dringende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. 3 Die
nach den Sätzen 1 und 2 entstehenden Mehr- oder Minderzeiten sind,
soweit ein Ausgleich nicht innerhalb des Schulhalbjahres erfolgt, in das
folgende Schulhalbjahr zu übernehmen. 4 Mehr- oder Minderzeiten sollen am Ende des Schulhalbjahres 40 Unterrichtsstunden nicht überschreiten.
Meine Schule ist da sehr flexibel
, bei der vorletzten Abrechnung hatte ich fast das Fünffache, bei der letzten bin ich noch etwas übers Vierfache drüber … Ich muss aber sagen, dass das bei den Minderstunden genauso flexibel gehandhabt wird, da habe ich noch keinen aus der Schulleitung hinter einem Kollegen rennen sehen, dass er seine Minderstunden nachholen muss. Nur wie gesagt, spätestens beim Ausscheiden aus dem Staatsdienst wird abgerechnet. Ich müsste mich bei meinem Ex-Kollegen erkundigen, der durch seine Fachberater-Tätigkeit und die Mitarbeit beim Seminar so an die 800 Mehrstunden gesammelt hatte, wie sie das bei seiner Pensionierung abgerechnet haben. Tja, so ist das bei Mangelfächern …
Gruß
Christa