Beamtenrecht: Lehrer hat zu wenig Stunden

Liebe Experten!
Da es kein Brett Beamtenrecht gibt, poste ich hier mal unter allgemeinen Rechtsfragen, wenn das nicht passt, bitte verschieben.

Es geht um Folgendes: Bis kurz vor den Osterferien hatte ich ein Deputat von 16 Stunden aufgrund einer Wiedereingliederung nach längerer Krankheit (gemacht hab ich 18 Stunden wegen einer erkrankten Kollegin).
Der Schule ist bekannt, dass ich nach den Osterferien wieder 22 Stunden unterrichte muss.
Einen neuen Stundenplan habe ich heute, am ersten Tag nach den Osterferien, nicht bekommen.
Zuständig fühlt sich auch niemand: In meinem Hauptfach sind alle Klassen ausreichend mit Unterricht versorgt, in meinem Nebenfach gibt es keinen Abteilungs- oder Fachleiter für das Fach.
Ich bin heut von Pontius zu Pilatus gerannt, keiner ist zuständig oder weiß was, weder Sekretärinnen noch Abteilungsleiter.

Nun ist meine Frage: Wenn ich jetzt keine 4 Stunden zusätzlich bekomme, kann die Schulleitung mir dann im nächsten Schuljahr die Stunden zusätzlich aufdrücken?
Ich habe für das kommende Schuljahr eine Stundenreduzierung auf meine eigenen Kosten beantragt und genehmigt bekommen, die ja hinfällig wäre, wenn ich da Stunden nacharbeiten müsste, nur weil mir niemand jetzt einen Stundenplan geben will.

An unserer Schule ist ohnehin niemandem klar, was mit Plus- und Minusstunden passiert: Sie müssen jeden Monat dokumentiert werden, aber keiner konnte mir bisher sagen, wann ich bspw. Minusstunden nachholen musste.
Ich will aber im nächsten Schuljahr nur ne 3/4-Stelle machen, weil ich nach der langen Erkrankung einfach noch nicht fit genug bin für ne volle Stundenzahl, da ist mir sogar das geringere Einkommen egal.

Gibt es dazu rechtliche Grundlagen, bspw. dass die Schule mir jetzt einen Stundenplan mit 22 Stunden geben MUSS? Oder hab ich das Pech, dass ich vielleicht in drei Jahren auf einmal 32 Wochenstunden unterrichten muss, weil das vorher keiner richtig geplant hatte?

Bundesland ist Rheinland-Pfalz.

Danke und Gruß, Diva

Moin,
stell die Frage deinem Personalrat, es ist gut, die zu informieren und wenn du die brauchen solltest, wissen die schon Bescheid. Außerdem haben die die besten Ressourcen für first-hand-knowledge was hier richtig ist und können dich nächstes (Schul-)jahr vor Über-Stunden schützen, die du nach deiner Wiedereingliederung nicht machen solltest, da sie widersinnig sind.
Die 18 statt 16 DepStd während der Wiedereingliederung sind nicht nur Schwachsinn, sondern auch kontraproduktiv und auch schon ein Fall für den PR.
Grüße ynot

Hi,

:thumbsup:

Das verstehe ich nicht, das ist doch Aufgabe des Stundenplaners. Es stellt sich doch nicht jeder seinen Stundenplan zusammen, wer macht das bei euch? Die Sekretärin bräuchte ich ganz sicher nicht nach meinen Stunden im Stundenplan zu fragen! Wenn ich sie nett bitte, druckt sie mir die aktuelle Version aus, oder auch die einer Klasse, aber mehr auch nicht.

Ich habe jetzt wahllos eine berufsbildende Schule von der Übersichtsseiten von RLP ausgesucht:
http://www.bbs-betzdorf-kirchen.de/index.php?id=84

Dort ist ein Schulleitungsmitglied, der für die Stundenplanung zuständig ist.
Und wenn das bei euch niemand aus der Schulleitung ist, was durchaus sein kann, dann ein Kollege mit entsprechender Aufgabe. Ich verstehe dich jetzt auch nicht so wirklich. Du schreibst

Sind das nicht Sachen, die man vorher bespricht? Ich hätte mir nicht gewünscht, wenn ich am Montag nach den Ferien zur Schule komme und weiß, dass ich 4 Stunden/Woche mehr unterrichten muss, dass ich plötzlich einen Stundenplan vorfinde, in dem ich dann unvorbereitet in die (für mich) neue Klasse gehe, weil der neue Stundenplan vorsieht, dass ich da gleich montags unterrichten muss.

Auch das ist etwas, wie von ynot erwähnt, was mit dem Personalrat geklärt werden müsste, die müssen sich um so etwas kümmern. Bei uns werden sie momentan mitgeschleppt, bei Gelegenheit auf- oder abgebaut, je nachdem.

Eine Möglichkeit wäre eine Abordnung, wenn deine Schule dir nicht genug Stunden geben kann und dein Fach (zur Not das Nebenfach) woanders benötigt wird. Aber darauf bist du wahrscheinlich auch nicht sonderlich scharf.

Als ich nach der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet wurde, war unser Stundenplaner ganz froh, dass er mir nicht die volle Stundenzahl geben musste, und ich habe im einen oder anderen Jahr, so auch in diesem, weniger Stunden unterrichtet als ich sollte. Da ich aber noch einen großen Vorrat an Mehrstunden habe, stellt sich bei mir nicht so das Problem.

Allerdings hat ein Kollege am Anfang des Schuljahres für mehrere Wochen (ich glaube sogar, bis zu den Herbstferien) tatsächlich das Problem, dass er 31 Stunden unterrichten musste, weil es absolut nicht anders ging.

Aber deswegen solltest du das nicht auf die lange Bank schieben, sondern dich schleunigst darum kümmern. Im Zweifelsfall werden dir die Stunden irgendwann von den Bezügen wieder abgezogen, wenn du sie nicht nacharbeiten kannst.

[§ 7 Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung (LehrArbZVO)][1]

Aus Gründen der Schul- oder Unterrichtsorganisation kann längstens für
ein Schuljahr die Schulleiterin oder der Schulleiter die
Unterrichtsverpflichtung einer Lehrkraft mit deren Einverständnis um bis
zu 2 Wochenstunden, in Einzelfällen darüber hinaus, erhöhen oder
verringern; in diesem Fall erhöht oder verringert sich die nach § 2 Abs.
1 in Verbindung mit den §§ 3 bis 6 maßgebliche
Unterrichtsverpflichtung der Lehrkraft. Diese Abweichung ist möglichst
im nächsten Schulhalbjahr, spätestens im nächsten Schuljahr
auszugleichen
. Entscheidungen der Schulleitung nach Satz 1 sind
schriftlich festzuhalten. Der Ausgleichsanspruch bleibt bei einem
Wechsel der Lehrkraft an eine andere Schule erhalten. Die Vorschriften
über die Vergütung von Mehrarbeit bleiben unberührt.
[1]: http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1sj5/page/bsrlpprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=a&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-LehrArbZVRPV5P7&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

Was passiert, wenn der Ausgleich nicht erfolgt, habe ich auf die Schnelle nicht gefunden. Wahrscheinlich DARF das gar nicht passieren. :smiley: Die Frage ist, wie flexibel das die Schule handhabt.

Niedersachsen sieht vor:

Aus dienstlichen Gründen kann die jeweilige Unterrichtsverpflichtung
einer Lehrkraft wöchentlich um bis zu vier Unterrichtsstunden
überschritten oder bis zur Hälfte unterschritten werden. 2 Auf
Antrag der Lehrkraft kann zugelassen werden, dass die jeweilige
Unterrichtsverpflichtung aus anderen Gründen wöchentlich um bis zu vier
Unterrichtsstunden überschritten oder bis zum Umfang der
Unterrichtsverpflichtung eines Schultages unterschritten wird, wenn
dienstliche Belange nicht entgegenstehen; für die Teilnahme an Tagungen
auf Kreisebene oder Schulungen der Gewerkschaften oder Berufsverbände
kann sie wöchentlich bis zur Hälfte unterschritten werden, wenn
dringende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. 3 Die
nach den Sätzen 1 und 2 entstehenden Mehr- oder Minderzeiten sind,
soweit ein Ausgleich nicht innerhalb des Schulhalbjahres erfolgt, in das
folgende Schulhalbjahr zu übernehmen. 4 Mehr- oder Minderzeiten sollen am Ende des Schulhalbjahres 40 Unterrichtsstunden nicht überschreiten.

Meine Schule ist da sehr flexibel :unamused: , bei der vorletzten Abrechnung hatte ich fast das Fünffache, bei der letzten bin ich noch etwas übers Vierfache drüber … Ich muss aber sagen, dass das bei den Minderstunden genauso flexibel gehandhabt wird, da habe ich noch keinen aus der Schulleitung hinter einem Kollegen rennen sehen, dass er seine Minderstunden nachholen muss. Nur wie gesagt, spätestens beim Ausscheiden aus dem Staatsdienst wird abgerechnet. Ich müsste mich bei meinem Ex-Kollegen erkundigen, der durch seine Fachberater-Tätigkeit und die Mitarbeit beim Seminar so an die 800 Mehrstunden gesammelt hatte, wie sie das bei seiner Pensionierung abgerechnet haben. Tja, so ist das bei Mangelfächern …

Gruß
Christa

Hallo!

Der Personalrat an unserer Schule taugt leider nichts.
Die Idee ist sicherlich gut, aber ich hatte leider ein einziges Mal um ein Gespräch gebeten und dann hatten die in der Zwischenzeit bis zu dem Termin bereits mit allen gesprochen, bevor sie überhaupt mal die Geschichte aus meiner Schilderung kannten.

Von da erwarte ich keine Hilfe mehr.

Aber trotzdem danke für die grundsätzlich gute und richtige Idee.

Gruß, Diva

Es gibt bei uns keinen Stundenplaner, der für alle 100 Kollegen die Stundenpläne allein macht.

Es sieht vielmehr so aus: Der Abteilungsleiter für die Gewerbe macht u.a. die Stundenpläne für die Friseure, der Abteilungsleiter für BF1 macht für diese Klassen die Stundenpläne.
Mit meinem Zweitfach Deutsch bin ich in sovielen unterschiedlichen Bereichen eingesetzt, dass da zig Kollegen involviert sind.

Momentan ist kaum herauszufinden, in welchem Bereich es denn jetzt (10 Wochen bis zu den Sommerferien) überhaupt noch Bedarf an Deutschunterricht gibt, und die Friseure sind voll beschult.

Mein Problem ist: Nach zwei Jahren Krankheit hab ich das Gefühl, dass ich auch 2 Jahre brauche, bis ich wieder soviel Kraft habe wie vorher. Deshalb will ich im nächsten Jahr freiwillig und auf eigene Kosten auf ne 3/4-Stelle gehen. Und das will ich mir nicht kaputt machen lassen!

Nur an unserer Schule interessiert das keinen! Die haben mir zur Wiedereingliederung 10 Stunden BF1 gegeben mit dem Argument, das solle meiner Entlastung dienen! Aus meinem Hauptfach Friseure haben sie mich bis auf 1 Stunde so gut wie rausgekegelt zugunsten meiner beiden ehemaligen Referendarinnen, zählt ja nichts, die 20 Jahre Berufserfahrung…
Ich war dann im November so fertig, dass ich dachte, ich muss in Frührente gehen…

Unsere Schule hat zwar viele Formulare, ist aber ganz schlecht organisiert.

Der Personalrat taugt gar nix.

Wie jetzt die genaue Gesetzeslage in Rheinland-Pfalz ist hab ich immer noch nicht verstanden.

Aber ich weiß, dass der Amtsarzt auf meiner Seite ist. Der kennt mich von meinem ersten und meinem zweiten Burnout und nach der Hüft-Geschichte hat er mir geraten, sehr gut auf mich aufzupassen. Zur Not lass ich mich dann eben öfter mal ne Woche krankschreiben. Wenn anders keine Rücksicht genommen wird. An der Ansammlung von Mehrstunden habe ich kein Interesse, weil ich gar keine Kraft für ne 32-Stunden-Woche habe. Jetzt nicht und auch nicht in 2 Jahren.

Egal, ich rede mich in Rage.
Ich schreib erstmal ne Mail. Gibt bei uns eh nur eine Mailadresse für alle.

Gruß, Diva