Beamtenrecht Rheinland-Pfalz - Entlassung

Hallo,
ich bin im Moment Beamter auf Widerruf, Laufbahnausbildung gehobener Dienst. Leider habe ich erneut die Abschlussprüfung nicht bestanden, sodass ich bald entlassen werde. Mein Dienstherr würde mir aber auch die Gelegenheit geben, selbst um Entlassung zu bitten.

1.Frage: Ich könnte ab 01.09.11 eine Stelle im Einzelhandel antreten. Wenn ich nun aber Ende August um Entlassung bitte, habe ich immer noch 15 Tage Resturlaub, in den September hinein. Dürfte ich die Stelle ab 01.09.11 trotzdem antreten? Während des Resturlaubs gelte ich ja noch als Beamter und darf keiner anderen Tätigkeit nachgehen. Oder gilt der Resturlaub dann mit dem Restbezug(Sold) für September als ausgezahlt? (Jetzt, im August möchte ich noch keine Entlassung).

  1. Frage: Wäre es besser, ich lasse mich entlassen? Ich habe gehört, dann hätte ich noch Anspruch auf weitere 3 Monate Bezüge. Wenn dem so ist, dürfte ich in diesen 3 Monaten einer Beschäftigung nachgehen?

Ich würde mich für die Alternative entscheiden, die am wenigsten Ärger macht. Eine Entlassung zu erklären ist schon schwer genug, noch schwerer wegen eines Diszi wenn ich jetzt noch einen Fehler mache.

Für eine Antwort danke ich sehr, auch für eure Aufmerksamkeit und Zeit.

Grüße
James

Tut mir leid,da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Viele Grüße

Hallo James,

solche Fragen kann ich Dir leider nicht beantworten.
Bin schon seit 20 Jahren nicht mehr im ÖD beschäftigt.
Seit 20 Jahren dafür im Versicherungsaußendienst - Schwerpunkt öffentlicher Dienst.
Am einfachsten wäre es, dies mit deiner Behörde (Personalamt) zu besprechen. Evt. beim Personalrat nachzufragen.

Viele Grüße!

Hi, danke für die Antwort. Du kannst mir vielleicht etwas anderes beantworten: Im Moment bin ich privat versichert, für ca. 70 € Tarif für Anwärter. Kann ich mich nach Ende der Beamtenlaufbahn privat weiterversichern wenn ich vorerst keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehme? vielleicht hast du ja ein Angebot: [email protected]. Vielen Dank

erstmal geht es hier um Landesrecht, daher bin ich nicht Experte. Grundsätzlich gibt es keine Probleme wenn du zur Personalstelle gehst und mit denen absprichst wie es am besten geht, welche rechte man hat und auch welche Pflichten, dazu muss man aber wissen was mann will, zum Bsp ob es einem wichtig ist die Stelle zu bekommen oder ob mann sie auch später noch bekommt.
Die Personalstelle hat dabei nähmlich auch alle Sonderlösungen parat und kann am besten helfen, negativ ausgelegt wird die Nachfrage nicht. GRuß

1.Frage:
Ich würde zum 01.09.11 die Stelle im Einzelhandel antreten und die Kündigung zum 31.08.11 erklären. Wie das mit dem anteiligen Resturlaub gehandhabt wird hängt vom Dienstherrn ab. Dass Du einen neuen Job hast wird den gekündigten Arbeitgeber freuen.

  1. Frage:
    Entlassen zu werden ist die schlechteste aller Möglichkeiten, weil dann kann Dein Ausbildungsleiter nichts anderes ins Dienstzeugnis schreiben, als dass Du aufgrund schlechter Leistungen entlassen werden musstest. Damit ist das Zeugnis versaut.