Hallo,
darf ein Beamter eigentlich über das 65. Lebensjahr hinaus im Beruf bleiben, wenn ein Anlass vorliegt, der das sinnvoll macht, und er einverstanden ist?
Gruß
Peter
Hallo,
darf ein Beamter eigentlich über das 65. Lebensjahr hinaus im Beruf bleiben, wenn ein Anlass vorliegt, der das sinnvoll macht, und er einverstanden ist?
Gruß
Peter
Hallo Peter,
ich persönlich kenne keine aktiven Beamten über 55 und keinen vernünftigen Grund länger als mit Lebensalter 65 aktiv zu sein.
Und wenn es doch einen Beamten gäbe, der diesen abnormen Wunsch äußert, sollte dieser überprüfen, ob er in seiner aktiven Beamtenzeit überhaupt etwas getan hat.
Ge
Hallo,
unmöglich ist es nicht. Ich selbst kenne 3 Fälle:
Ein Schuldirektor bietet sich an, mangels geeignetem Nachfolger, die Schulleitung über den Pensionsbeginn weiterzuführen. Als Belohnung bekommt er dafür die Pension gekürzt, wenn er das macht. Er hat dann doch abgelehnt.
Ein Studienbereichsleiter möchte die Akreditierungsverhandlungen seines Instituts weiterbetreiben. Er darf mit Zustimmung des Ministeriums bis zum 68 Lebensjahr weiter machen. Gott möge dies verhindern.
Ein Ordinarius macht länger (Chinesisch und Japanisch), weil kein Nachfolger in Sicht ist und das Institut sonst schließen muss. Kostet ihn ebenfalls einen Teil der Pension. (Hätte als Emeritus wohl mehr)
Fazit: anscheinend wird einem das Einkommen auf die Gesamtpension angerechnet.
Man lernt daraus: Leistung lohnt sich…nicht
Gruß
Peter
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Hallo Gert,
ich persönlich kenne … keinen vernünftigen Grund länger als mit Lebensalter 65 aktiv zu sein.
Ich schon. Drei mögliche Gründe stehen in der anderen Antwort hier.
Und wenn es doch einen Beamten gäbe, der diesen abnormen Wunsch äußert,
Warum sollte für Beamte abnorm sein, was Selbständige, Freiberufler und Politiker problemlos tun können und dürfen?
sollte dieser überprüfen, ob er in seiner aktiven Beamtenzeit überhaupt etwas getan hat.
Mein Frage kann nur jemand beantworten, der sich im Beamtenrecht auskennt, nicht aber jemand, der sein Beamtenbild aus einschlägigen Witzen bezieht.
Gruß
Peter
PS
Ich lache auch über Beamtenwitze, obwohl ich selbst Beamter bin,
genauso wie über Blondinen- und Ostfriesenwitze,
ohne aber den Genannten die darin nachgesagten Eigenschaften
ernsthaft zu unterstellen.
Auch Hallo,
unmöglich ist es nicht. Ich selbst kenne 3 Fälle:
Aha! Dann müsste es also einen entsprechenden Passus im Beamtenrecht geben. Und den wüsste ich gern genauer!
Fazit: anscheinend wird einem das Einkommen auf die Gesamtpension angerechnet.
Na ja, wenn jemand Pension bezieht und gleichzeitig Einnahmen hat, hätte er zumindest ja trotzdem mehr als ohne Arbeit.
Aber mir ging es bei der Frage gar nicht um die Finanzen, sondern darum, ob er überhaupt weitermachen darf, um eine Aufgabe zu Ende zu führen.
Gruß
Peter