Hallo,
meine Frau geht demnächst auf Kur. Das Besondere hierbei ist, dass sie die Kur ohne die Kinder antritt. Laut Arzt wäre das besser für sie.
Wo ich gleich bei meiner Frage wäre.
Gibt es für uns arme Beamte einen Rechtsanspruch auf Sonderurlaub zur Kinderbetreuung ( Kinder sind 9 und 1 Jahr, andere Betreuungsperson nicht verfügbar)?
Wenn ja, wo findet man diesen Anspruch?
MFG
Hallo,
da muss ich passen, kann auch nicht nachvollziehen , weswegen ich angeschrieben wurde (bin kein Beamtenspezialist, war lediglich einmal Soldat auf Zeit, also auch Beamter auf Zeit, wenn man so sagen kann…
).
Trotzdem viel Glück bei der Suche nach der gewünschten Information.
Gruss,
Stefan
Hallo feuerfresser,
deine Frage lässt sich nicht einfach beantworten. Beamtenrecht ist je nach Status des Beamten Bundesrecht oder Landesrecht.Das Landesrecht unterscheidet sich in den Regelungen z.T. erheblich.
Meine Empfehlung: Wende dich an den für dich / deine Frau zuständigen Sachbearbeiter der Personalabteilung. Die können dir die Fragen konkret für dich / deine Frau beantworten.
Manni d.M.
1.: kein Rechtsanspruch
2.: bezüglich lösungsorientierter Herangehensweise empfehle ich Kontakt mit Personalvertretung und weiter mit Personalverwaltung, weil Du eine ethisch/moralische Verpflichtung zur Betreuung/Beaufsichtigung Deiner Kinder hast. Wahrscheinlich wirst Du da dann gefragt werden, ob _wirklich_ niemand anderer zur Betreuung zur Verfügung steht, ob es Tagesmuttermöglichkeiten gibt (da fragst Du dann nach einer nichtrückzahlbaren Geldaushilfe dafür 
Gutes Gelingen !
karl, Wien
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]