Beamtenrecht und SGB

Liebe/-r Experte/-in,
habe folgendes Problem aus dem Finanzrecht, der aber ins Beamtenrecht hineinspielt:
Habe eine kleine Windfondsbeteiligung (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) innerhalb der Frist von 10 Jahren verkauft. Nach §16,4 EStG kann man einen Freibetrag in Anspruch nehmen, wenn man „im sozialversicherungsrechtlichen Sinn dauernd berufsunfähig ist“.Bin als Beamter unter 55 Jahre dauernd Berufsunfähig, also im Ruhestand.
Frage: Ergibt sich im Beamtenrecht irgendwo ein Hinweis,das Ruhestand wg. Berufsunfähigkeit sinngemäß dem SGB ist?

Hallo, da bin ich auch im Detail überfragt. Aber sicher ist doch, daß Beamte im Ruhestand, gleich ob Vorruhestand etc., mit dem SGB eigentlich nichts zu tun haben, außer sie beziehen zsl. eine Altersversorgung aus den Rentenversicherungen usw…

Mfg E.G.

Man unterscheidet Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit. Ein dienstunfähiger Beamter ist erst man nur unfähig seinen beamtenrechtlichen Dienst zu versehen. Es kann aber sehr wohl in der Lage sein einen entsprechenden Beruf in der Privatwirtschaft zu versehen. (Anmerkung: Daher bezahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung erst mal nichts, wenn ein Beamter vom Amtsarzt für dienstunfähig erklärt wird!) In der Regel ist real die Dienstunfähigkeit aber gleichzeitig auch eine Berufsunfähigkeit. Der Freibetrag sollte im vorliegenden Fall beantragt werden. Evtl. kann das Finanzamt einen ärztlichen Nachweis für eine Berufsunfähigkeit verlangen, wenn es Zweifel hat, dass bei der genannten Dienstunfähigkeit auch gleichzeitig eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Die Berufsunfähigkeit liegt unzweifelhaft vor, wenn der dienstunfähige Beamte bereits Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung (Achtung: NICHT Dienstunfähigkeitsversicherung) erhält.

Ich hoffe geholfen zu haben.

Danke für den Hinweis. werde ich so weiter verfolgen.

Hallo,

muss leider passen!

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Gruß Merger