Hallo Zusammen!
Ich habe zwei Fragen an das Forum.
Ich bin als Angestellter bei der DTAG beschäftigt und habe schon öfters gehört, daß Angestellte nach 10 oder 13 oder 15 Jahren einen Beamtenstatus erhalten.
Nach wievielen Jahren ist das nun?
Welche Rechte und Pflichten ergeben sich für solch einen Angestellten mit „Beamtenstatus“.
Für Eure Hilfe im Voraus recht herzlichen Dank!
Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, können nach einer Beschäftigungszeit (Absatz 3) von mehr als 15 Jahren durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. Soweit Beschäftigte nach den bis zum 30. September 2005 geltenden Tarifregelungen unkündbar waren, verbleibt es dabei.