Beamtenstatus aufgeben - Rentenansprüche?

Liebe Experten!

Angenommen ein Lehrer wurde mit 34 Jahren verbeamtet  und will 15 Jahre später den Beruf wechseln, wobei er den Beamtenstatus aufgeben würde: Hat der dann überhaupt keinen Anspruch auf irgendeine Altersversorgung, die sich aus 15 Jahren Lehrertätigkeit ergeben?

Vor der Beamtentätigkeit hat er keine großen Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung erworben, weil er nur 1 Jahr als Handwerksgeselle gearbeitet hat, danach studierte und in der Referendarszeit Beamter auf Widerruf war.

Bedeutet das, dass er nur in den kommenden 15 - 17 Jahren bis zur Rente sich neue Ansprüche erwerben kann? Das dürfte ja dann kaum mehr als Hartz IV entsprechen…

Wer weiss was?

Danke und Gruß

Hallo!

Mich wundert, dass ich das einem Lehrer extra raussuchen muss oder das er im Kollegium nicht mal rumgefragt hat.

Stichwort "Nachversicherung"http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/beamte2.htm

MfG
duck313

Hallo,

in dem Alter sollte man sich das sehr reiflich überlegen,ob man wirklich das Dienstverhältnis auflösen will.

Man wird zwar in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert,aber die Studienzeit zählt dabei ja nicht als volle Zeit.

Mit fast 50 Jahren würde sich da eher die Beurlaubung unter Fortfall der Bezüge anbieten.

Hallo,

yep! Richtig vermutet!

Ein Beamter, auch als Lehrer - der nachversichert wird und nur noch ein paar wenige Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann eine Altersrente rund um das Minimum erwarten. Das kann man soweit allgemein recherchieren.

Und wenn er - z.B. aus gesundheitlichen Gründen - das gesetzliche Renteneintrittsalter nicht erreicht, dann sieht es noch dunkler aus.

Ich würde dem Lehrer, der diesen Wechsel in Erwägung zieht, eine persönliche und individuelle Beratung bei der Rentenversicherung anraten - und bei der Krankenversicherung!!!.

Viele Grüße
Maralena

Hallo,

da hilft auch kein Berater.

Das kann ich auch schon aus den dürftigen Angaben sagen, daß das Aufgeben des Beamtenstatus eine schlechte Wahl ist.
-außer natürlich man würde innerhalb der nächsten 15 Jahre mit 100 % Sicherheit mit der nächsten Tätigkeit Multimillionär werden-

Der ehemalige Beamte wird für die letzten 15 Jahre nachversichert in der normalen Rentenversicherung.
Grundsätzlich mal kein Problem.
ABER
Die Nachversicherung erfolgt aufgrund des erzielten Brutto-Einkommens (!)
Da dieses aber mindestens 1/3 niedriger ist, als das eines vergleichbaren Angestellten-Einkommens schneidet der ehemalige Beamte deutlich (eigentlich SEHR deutlich) schlechter ab, den Einkommensstandard, den er als penionierter Lehrer hätte, wird er NICHT mehr erreichen können.

Geht man zur Regelaltergrenze in Ruhestand, bekommt man fast 75 % des letzen Bruttoeinkommens als Pension. Egal wie lange man dabei war.
Bei der Rentenversicherung gilt dies nicht, wer wenig bzw kurz einzahlt bekommt entsprechend wenig Rente.

Ergo: neuen Beruf als Nebentätigkeit ausführen oder im neuen Beruf DEUTLICH mehr verdienen und selber sparen oder deutlich länger als bis 67 arbeiten.

Grüße
miamei

Hallo,

Das kann ich auch schon aus den dürftigen Angaben sagen, daß das Aufgeben des Beamtenstatus eine schlechte Wahl ist.

Wenn man allein auf Geld und Sicherheit abzielt, ist das so. Da es aber jedes Jahr welche machen, scheint das auch nicht alles zu sein.

-außer natürlich man würde innerhalb der nächsten 15 Jahre mit 100 % Sicherheit mit der nächsten Tätigkeit Multimillionär werden-

Na nicht gleich so übertreiben.

Der ehemalige Beamte wird für die letzten 15 Jahre nachversichert in der normalen Rentenversicherung.
Grundsätzlich mal kein Problem.
ABER
Die Nachversicherung erfolgt aufgrund des erzielten Brutto-Einkommens (!)
Da dieses aber mindestens 1/3 niedriger ist,

Kannst Du diese Behauptung mit irgendetwas belegen? Mindestens bedeutet ja, dass das in jedem vergleichbaren Fall 1/3 weniger wäre und in konkreten Fällen noch deutlich mehr 1/3? Aber bitte nicht das Gehalt des angestellten Rektors einer Berufsschule 1 Jahr vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter mit der Einstiegsbesoldung eines Grundschullehrers vergleichen. Ich habe da wirklich Zweifel, dass der Beamte immer überhaupt weniger Brutto hätte. 1/3 sind das im Durchschnitt und über eine Lehrerkarriere hinweg niemals. Das schafft man bestenfalls wenn man Extremfälle und vielleicht noch in verschiedenen Bundesländern vergleicht, was dann aber nur ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen darstellte.

den Einkommensstandard, den er als penionierter Lehrer hätte, wird er NICHT mehr erreichen können.

Na jedenfalls nicht von den 15 Jahren Nachversicherung.

Geht man zur Regelaltergrenze in Ruhestand, bekommt man fast 75 % des letzen Bruttoeinkommens als Pension.

Bei Lehrern sind es nicht auch 71,75%? Und wenn die letzte Beförderung nicht lange genug zurückliegt, dann ist es auch nicht das letzte Bruttoeinkommen?

Egal wie lange man dabei war.

Es macht bei Lehrern keinen Unterschied, ob man 25 oder 30 Jahre dabei war? Bei anderen Beamten grundsätzlich auch nicht?

Bei der Rentenversicherung gilt dies nicht, wer wenig bzw kurz einzahlt bekommt entsprechend wenig Rente.
Ergo: neuen Beruf als Nebentätigkeit ausführen oder im neuen Beruf DEUTLICH mehr verdienen und selber sparen oder deutlich länger als bis 67 arbeiten.

Also am besten Frühpensionierung wegen wird sich schon was finden und dann loslegen. Das wäre doch die ideale Kombination aus Sicherheit und Neuanfang.

Grüße

Der ehemalige Beamte wird für die letzten 15 Jahre nachversichert in der normalen Rentenversicherung.

Grundsätzlich mal kein Problem.
ABER
Die Nachversicherung erfolgt aufgrund des erzielten Brutto-Einkommens (!)
Da dieses aber mindestens 1/3 niedriger ist,

Kannst Du diese Behauptung mit irgendetwas belegen? Mindestens
bedeutet ja, dass das in jedem vergleichbaren Fall 1/3 weniger
wäre und in konkreten Fällen noch deutlich mehr 1/3? Aber
bitte nicht das Gehalt des angestellten Rektors einer
Berufsschule 1 Jahr vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter
mit der Einstiegsbesoldung eines Grundschullehrers
vergleichen. Ich habe da wirklich Zweifel, dass der Beamte
immer überhaupt weniger Brutto hätte. 1/3 sind das im
Durchschnitt und über eine Lehrerkarriere hinweg niemals. Das
schafft man bestenfalls wenn man Extremfälle und vielleicht
noch in verschiedenen Bundesländern vergleicht, was dann aber
nur ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen darstellte.

Entschuldige bitte,
ich habe versehentlich einen Teil gelöscht: ich meinte 1/3 niedriger als ein vergleichbares Nettoeinkommen eines Angestellten.
Beispiel Berufsschullehrer in A 13 Mitte 40 ledig bekommt etwa 3300 Netto.
Das sind ca. 4500 Brutto. Mit diesem Betrag wird man nachversichert.
Um als Angestellter auf 3300 Netto zu kommen bräuchte man einen Bruttolohn von etwa 6100 €.
Es fehlem einen also in der Rentenversicherung jeden Monat etwa 1600 €.

schau mal auf die Seite öffentlicher Dienst info, da kann man mit dem Gehaltsrechner für Beamte und für Angestellte (TVÖD) spielen

den Einkommensstandard, den er als penionierter Lehrer hätte, wird er NICHT mehr erreichen können.

Na jedenfalls nicht von den 15 Jahren Nachversicherung.

Geht man zur Regelaltergrenze in Ruhestand, bekommt man fast 75 % des letzen Bruttoeinkommens als Pension.

Bei Lehrern sind es nicht auch 71,75%? Und wenn die letzte
Beförderung nicht lange genug zurückliegt, dann ist es auch
nicht das letzte Bruttoeinkommen?

Du hast recht, aber was ist der Unterschied von 71,75 zu fast 75%?
Außerdem gibt es bei Lehrern praktisch keine Beförderungen kurz vor der Rente.

Egal wie lange man dabei war.

Es macht bei Lehrern keinen Unterschied, ob man 25 oder 30
Jahre dabei war? Bei anderen Beamten grundsätzlich auch nicht?

Ja, stimmt fast: Mindestdienstdauer 5 Jahre. Danach bekommt man die 71,75 % vom letzten Einkommen (! ) wenn man mit Regelaltersgrenze (67 Jahre) geht.
Gilt für alle Arten von Beamten des Freistaates Bayern.

Krassestes Bespiel wäre: mit 61 Beamter werden bringt mit 67 Jahren dann 71,75 % der letzten ruhegehaltsfähigen Bezüge (was in etwa dem letzten Brutto entspricht)
würde rein rechtlich zwar gehen, gibt es aber in Wirklichkeit nicht.

Bei der Rentenversicherung gilt dies nicht, wer wenig bzw kurz einzahlt bekommt entsprechend wenig Rente.
Ergo: neuen Beruf als Nebentätigkeit ausführen oder im neuen Beruf DEUTLICH mehr verdienen und selber sparen oder deutlich länger als bis 67 arbeiten.

Also am besten Frühpensionierung wegen wird sich schon was
finden und dann loslegen. Das wäre doch die ideale Kombination
aus Sicherheit und Neuanfang.

Bei einer Frühpensionierung verliert man mit jedem Jahr das man früher geht 3,6 % vom Ruhegehalt

Grüße

Grüße
miamei

1 Like

Hallo,

Entschuldige bitte, ich habe versehentlich einen Teil gelöscht: ich meinte 1/3 niedriger als ein vergleichbares Nettoeinkommen eines Angestellten.

Halte ich so im Durchschnitt aber ebenso für eine gewagte Aussage.

Beispiel Berufsschullehrer in A 13 Mitte 40 ledig bekommt etwa 3300 Netto.
Das sind ca. 4500 Brutto. Mit diesem Betrag wird man nachversichert.

Also er wird mit seinem Brutto nachversichert? Oder wird da von seinem individuellen Netto ausgegangen, was ja in Abhängigkeit vom Familienstand und anderer Gestaltungsspielräume erheblich schwanken kann?

Um als Angestellter auf 3300 Netto zu kommen bräuchte man einen Bruttolohn von etwa 6100 €.
Es fehlem einen also in der Rentenversicherung jeden Monat etwa 1600 €.

Also das sich da eine Lücke auftut, glaube ich unbesehen. Das liegt aber an den unterschiedlichen Systemen und nicht daran, das vergleichbare verbeamtete Lehrer 1/3 weniger netto hätten als angestellte. Dieser Vergleich der Nettoeinkommen müsste dann fairerweise auch die damit erworbenen Renten-/Pensionsansprüche berücksichtigen.

schau mal auf die Seite öffentlicher Dienst info, da kann man mit dem Gehaltsrechner für Beamte und für Angestellte (TVÖD) spielen

Ich komme dort nicht auf mindestens 1/3 weniger. Vielleicht müssen wir uns auf ein konkretes Bundesland einigen. In Berlin scheinen die angestellten Lehrer im Bundesvergleich nicht schlecht einzusteigen, während bei den verbeamteten BaWü ganz vorne scheint.

Bei Lehrern sind es nicht auch 71,75%? Und wenn die letzte Beförderung nicht lange genug zurückliegt, dann ist es auch nicht das letzte Bruttoeinkommen?

Du hast recht, aber was ist der Unterschied von 71,75 zu fast 75%?

Naja, beim Geld sind manche Leute recht pingelig. Wenn wir mal bei A13 bleiben, kann man da am Ende in BaWü bei 4.824,10€ rauskommen. Im Durchschnitt wird es noch die eine oder andere ruhegehaltsfähige Zulage geben. jedenfalls sind der Unterschied zwischen 75% und 71,75% so Pi mal Daumen 150€. Wir können mal alle Pensionäre befragen, ob sie 150€ weniger so pauschal einfach hergeben würden, weil es ja praktisch sozusagen irgendwie fast nichts wäre ;o)
Der angestellte Lehrer bekommt dort in BaWü in E 13 am Ende Brutto etwa 40€ mehr. Ob da der Beamte wirklich netto 1/3 weniger hat? Und ob die im Durchschnitt alle ledig sind? Ja, rhetorische Frage, weil es mit Steuerklasse 1 immer so extrem aussieht. Mit Ehegatten gibt es Familienzuschlag und auch bei den Steuern kann das dann erhebliche Konsequenzen haben.

Außerdem gibt es bei Lehrern praktisch keine Beförderungen kurz vor der Rente.

Nagut. Dann entfällt dieses Problem(chen).

Egal wie lange man dabei war.

Es macht bei Lehrern keinen Unterschied, ob man 25 oder 30 Jahre dabei war? Bei anderen Beamten grundsätzlich auch nicht?

Ja, stimmt fast: Mindestdienstdauer 5 Jahre. Danach bekommt man die 71,75 % vom letzten Einkommen (! ) wenn man mit Regelaltersgrenze (67 Jahre) geht.
Gilt für alle Arten von Beamten des Freistaates Bayern.

Dann verstehe ich Art. 26 des Bay Beamtenversorgungsgesetzes nicht. Da steht etwas von 1,79375% für jedes ruhegehaltsfähige Dienstjahr. Wer 40 Jahre davon hat bekommt also die 71,75%. Bei weniger ist es dann aber auch entsprechend weniger?

Krassestes Bespiel wäre: mit 61 Beamter werden bringt mit 67 Jahren dann 71,75 % der letzten ruhegehaltsfähigen Bezüge (was in etwa dem letzten Brutto entspricht) würde rein rechtlich zwar gehen, gibt es aber in Wirklichkeit nicht.

Verwechselst Du da eventuell etwas mit der Mindestpension, die es nach mindestens 5 Jahren gibt? Und auch eine Verbeamtung mit 61 wäre doch eine wirklich krasse Ausnahme von der Höchstaltersgrenze von 45 Jahren. Das kommt doch bestenfalls für irgendwelche ganz sepeziellen Spezl in Frage?

Bei der Rentenversicherung gilt dies nicht, wer wenig bzw kurz einzahlt bekommt entsprechend wenig Rente.

Bei einer Frühpensionierung verliert man mit jedem Jahr das man früher geht 3,6 % vom Ruhegehalt.

Ja, aber er will ja irgendwas anderes arbeiten. Der maximale Abschlag ist ja auch hier begrenzt. Neben dem anstrengenden Lehrerberuf kann er jedenfalls kaum Zeit haben noch etwas zu arbeiten. Mit der Frühpension braucht er dann nur noch die Lücke zwischen Pension und Wunscheinkommen verdienen.

Grüße

1 Like

Hallo,

du vergisst aber schon einmal die grundsätzlich anderen Berechnungsweisen von

-Beamtenbesoldung

und

-Arbeitseinkommen (Arbeiter und Angestellte,wobei diese ja bis in die 1990er-Jahre ja auch noch einmal getrennt berechnet wurden.

Die Beamtenbesoldung ist eine Alimentation und wird nur mit dem Eintritt des Ruhestandes gekürzt.
Denn im Gegensatz zu einem Rentner bleibt der Beamte ja weiterhin im Staastdienst und kann jederzeit (sofern es seine Gesundtheit zulässt) auch wieder in den aktiven Dienst genommen werden.

Der Beamte zahlte schon immer auf sein Ruhegehalt Steuern und Krankenversicherung,eben weil es ja weiterhin ein „Aktives“ Einkommen ist.

Nur weil die Politiker ihre Lobbyisten zufrieden stellen wollten und Bahn und Post
„Privatiseren“ (wollten) wurden doch diese unseligen Regelungen erdacht.

Ein Wechsel vom Beamtenstatus in den "normalen Arbeitnehmerstatus " ist nur für Leute interessant,die Jünger sind als 35 und somit kaum Beamtenrechtliche Zeiten vorliegen haben.

Für Beamte 50 und Plus rechnet sich sowas nur,wenn das Arbeitnehmereinkommen deutlichst über ihrem letzten Bruttogehalt liegt und der AG eine Betriebliche Altersvorsorge dazu anbietet.

1 Like

Hallo,

du vergisst aber schon einmal die grundsätzlich anderen Berechnungsweisen von
-Beamtenbesoldung
und
-Arbeitseinkommen (Arbeiter und Angestellte,wobei diese ja bis in die 1990er-Jahre ja auch noch einmal getrennt berechnet wurden.

Was wurde da berechnet, wenn sich bei der Beamtenbesoldung aus A13 ein Betrag X ergab und beim Angestellten aus E13 ein Betrag Y?

Die Beamtenbesoldung ist eine Alimentation und wird nur mit dem Eintritt des Ruhestandes gekürzt.
Denn im Gegensatz zu einem Rentner bleibt der Beamte ja weiterhin im Staastdienst und kann jederzeit (sofern es seine Gesundtheit zulässt) auch wieder in den aktiven Dienst genommen werden.

Mir bleibt unklar, was das mit der Berechnungsweise zu tun hat. Ich komme nicht auf 1/3 weniger netto bei Beamten. Weder im aktiven Dienst und naturgemäß schon gar nicht im Ruhestand. Schon weil aber beides irgendwie ja nun doch zusammenhängt, halte ich einen Vergleich der Nettoeinkommen für wenig hilfreich. Aber selbst da komme ich eben im Durchschnitt bei vergleichbaren Lehrern, auch hinsichtlich Bundesland, Familienstand, Alter Dienstein- und -austritt, nicht auf 1/3 weniger beim Netto. Das mag an einzelnen Punkten der Karriere vergleichbarer Lehrer durchaus mal möglich sein. Aber schon wenn ich dabei die jeweiligen Anwartschaften für den Ruhestand hinzuziehe, wird das nie etwas.

Der Beamte zahlte schon immer auf sein Ruhegehalt Steuern und Krankenversicherung,eben weil es ja weiterhin ein „Aktives“ Einkommen ist.

Gilt für Rentner auch. Die haben in der Vergangenheit jedoch auch aus bereits versteuertem Einkommen Beiträge für ihre spätere Rente bezahlt. Diesen Anteil dann nochmal zu versteuern, wäre ja auch nicht korrekt. Der Beamte hat ja keine Beiträge aus seinem bereits versteuertem Bruttoeinkommen für die Pension bezahlt. Also ist auch das komplette Ruhegehalt steuerpflichtig und nicht weil es als aktives Einkommen zählt.

Nur weil die Politiker ihre Lobbyisten zufrieden stellen wollten und Bahn und Post „Privatiseren“ (wollten) wurden doch diese unseligen Regelungen erdacht.

Von welchen unseligen Regelungen sprichst Du hier in diesem Zusammenhang konkret? Die Pension war schon zu Beamtenpostzeiten voll steuerpflichtig, während die Arbeitnehmer nur den Ertragsanteil versteuern brauchten. Da hat sich in der Vergangenheit in der Tat etwas geändert. Mir schwirrt im Hinterkopf, dass es ein Beamter war, der die Änderungen auf diesem Gebiet angeschoben hatte.
Ich weiß aber nicht, ob Du die meinst. Denn mit der Privatisierung von Bahn und Post hat das nichts zu tun. Die hatte andere gute Gründe, wobei ich nicht ausschließen möchte, dass dabei auch die anwachsenden ungedeckten Versorgungsansprüche eine Rolle gespielt haben.
Keine Ahnung wie heute die Beamtenpost aussehen würde und wo die die Kohle für den Aufbau von Handynetzen, schnelles Internet usw. hergenommen hätte und ob die sich da überhaupt als hoheitlicher Monopolist veranlasst gesehen hätte auf entsprechende Anträge von Bürgern einzugehen. Vielleicht müssten wir uns dann heute nicht zwischen Tausend Handymodellen entscheiden sondern nur zwischen fünf Farben. Das Ganze natürlich nur zur Miete nebst einer üppigen Grundgebühr für den Anschluss und Verbindungspreisen, die sich ordentlich gewaschen hätten ;o)
Ist schon ganz gut, so wie es jetzt ist. Ist aber ein anderes Kapitel.

Grüße

Hallo,

>>du vergisst aber schon einmal die grundsätzlich anderen Berechnungsweisen von
>>-Beamtenbesoldung
>>und
>>-Arbeitseinkommen (Arbeiter und Angestellte,wobei diese ja bis in die 1990er-Jahre ja >> auch noch einmal getrennt berechnet wurden.
>Was wurde da berechnet, wenn sich bei der Beamtenbesoldung aus A13 ein Betrag X >ergab und beim Angestellten aus E13 ein Betrag Y?

Bei Beamten wird das Ruhegehalt von ihrer zum Zeitpunkt der Pensionierung gezahlten
Besoldungsstufe berechnet.Dieser Zeitpunkt war damals (bis 1990) die Vollendung des
65.Lebensjahres.Damit schieden Beamte Kraft Gesetzes aus dem aktiven Dienst aus und erhielten 75 % ihres letzten Gehaltes als Pension.

Bei Arbeitern und Angestellten war bis 1991 folgendes maßgebend:
-Rentenbeginn war mit 62 möglich ohne Abzüge
-schulische Ausbildungszeiten wurden bis zu 13 Jahren Rentenwirksam angerechnet
-für die Höhe der Rente waren die letzten 5 Beitragsjahre mitentscheidend

>>Gilt für Rentner auch. Die haben in der Vergangenheit jedoch auch aus bereits >>versteuertem Einkommen Beiträge für ihre spätere Rente bezahlt. Diesen Anteil dann >>nochmal zu versteuern, wäre ja auch nicht korrekt.

Genau das passiert aber jetzt…:smile:

Von welchen unseligen Regelungen sprichst Du hier in diesem Zusammenhang konkret? Die Pension war schon zu Beamtenpostzeiten voll steuerpflichtig, während die Arbeitnehmer nur den Ertragsanteil versteuern brauchten. Da hat sich in der Vergangenheit in der Tat etwas geändert. Mir schwirrt im Hinterkopf, dass es ein Beamter
war, der die Änderungen auf diesem Gebiet angeschoben hatte.

>>Ich weiß aber nicht, ob Du die meinst. Denn mit der Privatisierung von Bahn und Post >>hat das nichts zu tun. Die hatte andere gute Gründe, wobei ich nicht ausschließen >>möchte, dass dabei auch die anwachsenden ungedeckten Versorgungsansprüche eine >>Rolle gespielt haben.

Doch doch…sowie
Anfang der 1980er, aufgrund der dramatisch angestiegenen Massenarbeitslosigkeit, hatte die Gewerkschaft die 35-Stunden-Woche erkämpft. Zur Vermeidung weiterer Arbeitszeitverkürzung AZV wurde von der schwarzgelben Regierung Kohl die Frühverrentung massiv gefördert. Diese Frühverrentung führte alsbald zu weiteren hohen Belastungen der Rentenversicherung, da sie nicht als versicherungsfremde Leistung vom Staat finanziert wurde, sondern aus den Beiträgen der Versicherten.

>>Keine Ahnung wie heute die Beamtenpost aussehen würde und wo die die Kohle für >>den Aufbau von Handynetzen, schnelles Internet usw. hergenommen hätte und ob die >>sich da überhaupt als hoheitlicher Monopolist veranlasst gesehen hätte auf >>entsprechende Anträge von Bürgern einzugehen. Vielleicht müssten wir uns dann >>heute nicht zwischen Tausend Handymodellen entscheiden sondern nur zwischen fünf >>Farben. Das Ganze natürlich nur zur Miete nebst einer üppigen Grundgebühr für den >>Anschluss und Verbindungspreisen, die sich ordentlich gewaschen hätten ;o)
>>Ist schon ganz gut, so wie es jetzt ist. Ist aber ein anderes Kapitel.

Dann darf ich einmal daran erinnern,das zuerst das staatliche Unternehmen mit seinem D 1- Netz da war und immer noch ist und immer noch die beste Flächendeckung hat…

Und Internet ???

Nun,auch da darf ich einmal an den Beginn bei der Bundespost erinnern…:smile:

BTX…ab Anfang der 1980er-Jahre und für 8 DM (4 €) ohne irgendwelche Traffic-Beschränkungen kostengünstiger als so manches heutige Angebot.

Hallo,

du vergisst aber schon einmal die grundsätzlich anderen Berechnungsweisen von
-Beamtenbesoldung
und
-Arbeitseinkommen (Arbeiter und Angestellte,wobei diese ja bis in die 1990er-Jahre ja auch noch einmal getrennt berechnet wurden.

was wurde da berechnet, wenn sich bei der Beamtenbesoldung aus A13 ein Betrag X ergab und beim Angestellten aus E13 ein Betrag Y?

Bei Beamten wird das Ruhegehalt von ihrer zum Zeitpunkt der Pensionierung gezahlten Besoldungsstufe berechnet. Dieser Zeitpunkt war damals (bis 1990) die Vollendung des 65.Lebensjahres.Damit schieden Beamte Kraft Gesetzes aus dem aktiven Dienst aus und erhielten 75 % ihres letzten Gehaltes als Pension.

OK, hatte ich falsch verstanden, weil Du von Berechnungsweise von Beamtenbesoldung und Arbeitseinkommen schriebst. Da frug ich mich eben, was es da noch zu berechnen gab, wenn das doch alles in Tabellen nachzulesen ist. Hättest Du Berechnungsgrundlage von Pension und Rente geschrieben, hätte ich verstanden, worauf Du hinaus willst. Dann hätte ich sicher auch geschrieben, dass ich auf diese systematischen Unterschiede bereits hingewiesen hatte und sie die Ursache für den wirtschaftlichen Verlust hinsichtlich der Ruhestandsbezüge bei Aufgabe des Beamtenstatus ist. Es war ja kolportiert worden, dass sich dieser Verlust daraus ergäbe, dass Beamte grundsätzlich 1/3 netto weniger bekämen.

Gilt für Rentner auch. Die haben in der Vergangenheit jedoch auch aus bereits versteuertem Einkommen Beiträge für ihre spätere Rente bezahlt. Diesen Anteil dann nochmal zu versteuern, wäre ja auch nicht korrekt.

Genau das passiert aber jetzt…:smile:

Ja, nachvollziehen kann ich das damalige Urteil auch nicht. Na gut doch, es waren ja Richter, die sich wohl selbst betroffen fühlten. Jedenfalls findet gerade ein schrittweiser Übergang zur Steuerfreistellung der Beiträge und voller Versteuerung der Rente statt. Natürlich bezahlen hier vor allem die die Zeche, die jetzt die Beiträge bezahlen ohne dass sie vollständig angerechnet werden, aber später dann mal den vollen Rentenbetrag versteuern sollen. Bis dahin sind sie gegenüber Beamten also erstmal bei diesem Aspekt benachteiligt.

Von welchen unseligen Regelungen sprichst Du hier in diesem Zusammenhang konkret? Die Pension war schon zu Beamtenpostzeiten voll steuerpflichtig, während die Arbeitnehmer nur den Ertragsanteil versteuern brauchten. Da hat sich in der Vergangenheit in der Tat etwas geändert. Mir schwirrt im Hinterkopf, dass es ein Beamter war, der die Änderungen auf diesem Gebiet angeschoben hatte.

Ich weiß aber nicht, ob Du die meinst. Denn mit der Privatisierung von Bahn und Post hat das nichts zu tun. Die hatte andere gute Gründe, wobei ich nicht ausschließen möchte, dass dabei auch die anwachsenden ungedeckten Versorgungsansprüche eine Rolle gespielt haben.

Doch doch…sowie Anfang der 1980er, aufgrund der dramatisch angestiegenen Massenarbeitslosigkeit, hatte die Gewerkschaft die 35-Stunden-Woche erkämpft.

Für alle?

Zur Vermeidung weiterer Arbeitszeitverkürzung AZV wurde von der schwarzgelben Regierung Kohl die Frühverrentung massiv gefördert. Diese Frühverrentung führte alsbald zu weiteren hohen Belastungen der Rentenversicherung, da sie nicht als versicherungsfremde Leistung vom Staat finanziert wurde, sondern aus den Beiträgen der Versicherten.

Was ist daran versicherungsfremd, wenn Versicherte Leistungen aus ihrer Versicherung erhalten? Steigen die Leistungen, steigen logischerweise auch die Beiträge dafür. Das ist bei jeder Versicherung so. Versicherungsfremd ist etwas, wenn Leute Leistungen aus der GRV beziehen, die dort keine Beiträge gezahlt haben.
Und was hat das vor allem mit der Privatisierung von Post und Bahn zu tun?

Keine Ahnung wie heute die Beamtenpost aussehen würde und wo die die Kohle für den Aufbau von Handynetzen, schnelles Internet usw. hergenommen hätte und ob die sich da überhaupt als hoheitlicher Monopolist veranlasst gesehen hätte auf entsprechende Anträge von Bürgern einzugehen. Vielleicht müssten wir uns dann heute nicht zwischen Tausend Handymodellen entscheiden sondern nur zwischen fünf Farben. Das Ganze natürlich nur zur Miete nebst einer üppigen Grundgebühr für den Anschluss und Verbindungspreisen, die sich ordentlich gewaschen hätten ;o) Ist schon ganz gut, so wie es jetzt ist. Ist aber ein anderes Kapitel.

Dann darf ich einmal daran erinnern,das zuerst das staatliche Unternehmen mit seinem D 1- Netz da war und immer noch ist

Es ist vielleicht noch im staatlichen Besitz, aber eben nicht mehr die Beamten-Post. Ich sprach daher auch explizit davon, wie es mit der Beamtenpost heute aussähe. Ist ja jetzt schon eine Weile her, aber D1 und D2 gingen doch beide 1992 ungefähr gleichzeitig in den Regelbetrieb? Ich glaube sogar, dass der Röhrenproduzent schon ein paar Tage eher soweit war. Und das immerhin als privater Anbieter, der es möglicherweise etwas schwieriger als der staatliche Hoheitsakteuer hatte.

und immer noch die beste Flächendeckung hat…

Aber heute als nichtstaatliches Unternehmen. Die Frage war ja, wie es heute mit der Beamtenpost aussehen würde.

Und Internet ???

Nun,auch da darf ich einmal an den Beginn bei der Bundespost erinnern…:smile:

Wer hätte denn sonst damit beginnen dürfen. Das ist doch banal. Es geht darum, wie es heute aussähe.

BTX…ab Anfang der 1980er-Jahre und für 8 DM (4 €) ohne irgendwelche Traffic-Beschränkungen kostengünstiger als so manches heutige Angebot.

Ach komm. Das kann man doch nun nicht vergleichen. Für die damalige Kaufkraft der 8 DM kann ich mir wahrscheinlich heute für ein Jahr mehr Datenvolumen im Mobilfunk leisten, als mit BTX überhaupt im Monat technisch überhaupt möglich gewesen wäre und da ist heute schon die Umsatzsteuer dabei. Außerdem kann mir heute die Hardware aussuchen und muss die nicht von einem Monopolisten zu dessen Preisgestaltung mieten oder kaufen.
Dass damals die Bundespost die erste war, lag dann wohl vor allem daran, dass sie eben das Monopol hatte, also als einzige durfte. BTX hatte sich dann ja auch nie so richtig in die Richtung bewegt, wie man sich das vorstellte. In anderen Ländern sah es ein wenig anders aus.
Das ist also alles denkbar schlecht geeignet, was Du hier vorbringst. Klar hätten wir heute auch Internet und Mobilfunk, wenn es noch die Beamtenpost gäbe. Neben der Frage, warum sowas überaupt von Beamten gemacht werden muss, stellt sich aber insbesondere die, wie dann heute dieses Angebot aussehen würde, wenn es von einer Behörde erstellt würde, wo der Kunde eigentlich Antragsteller ist.
Ich will nicht ausschließen, dass es da zu einem Bewusstseinswandel hätte kommen können. Aber ich will auch zugeben, dass ich das eher für eine Wunschvorstellung halte. Von den Finanzierungsproblemen allein für die Implementierung der notwendigen Technik und der Motivation von Beamten sich auf Neues einzulassen und vielleicht auch hin und wieder den Arbeitsort zu wechseln will ich gar nicht erst anfangen.
Da spielen sich bis heute regelmäßig Dramen ab, die der normale Mensch kaum nachvollziehen kann.
Mal ein kleines Beispiel aus dem Jahr 2014. Und hier geht es nur um Versetzungen innerhalb eines kleinen Bundeslandes. Nicht weiter weg als 40 Kilometer vom Wohnort wegversetzt werden wollen. Braucht man im Grunde nicht weiter kommentieren. Nur froh sein, dass es die Beamtenpost nicht mehr gibt.

Grüße