mich beschäftigt seit einiger Zeit die Frage, welche Vorraussetzungen vorliegen müssen um als angehender Lehramtstudent verbeamtet zu werden?
Mich interessiert, dabei hauptsächlich die gesetzliche Lage in Deutschland.
Soweit ich weiß gibt es gewisse Altersgrenzen, allerdings würde ich gerne wissen, ob nicht andere zusätzliche Faktoren eine Rolle spielen!
Ich habe momentan noch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen , werde sie aber mit Abschluss des 1. Staatsexamens beantragen!
Laut Beamtengesetz gilt:
§ 7
(1) In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer
Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaften besitzt.
Wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit annehme , bin ich laut Beamtengesetz in der lage Beamter zu werden, oder gibt es noch andere Faktoren die eine wesentliche Rolle spielen?
Lieber Karim, meines Wissens kannst Du verbeamtet werden, wenn Du die deutsch Staatsangehörigkeit besitzt, kein Vorstrafenregister hast, eine Gesundheitsüberprüfung über Dich ergehen lässt und die entsprechende fachliche Qualifikation hast (Notendurchschnitt beider Staatsexamen). Es gibt den Unterschied zwischen einem Bundesbeamten und einem Landesbeamten des jeweiligen Bundeslandes, in dem Du tätig bist. Als Lehrer bist Du Landesbeamter mit den jeweiligen spezifischen landesüblichen Regelungen. Genauere Auskünfte müsste doch die Behörde wissen, bei der Du als Deutscher anerkannt und eingetragen wirst. Alles Gute!
als Altersgrenze gilt idR das 35. Lj, Ausnahmen macht jedes Bundesland anders. Ich hatte Glück, denn ich bewarb mich im Saarland und wurde sofort verbeamtet in Hessen dagegen wäre ich es bis heute noch nicht, weil es auf die ANZAHL FREIER PLANSTELLEN ankommt. Und die ist jedes Jahr anders. Wenn nicht gerade Wahlen sind, dann kaufen die nicht gern die Katz im Sack. Sondern versuchen dich erstmal ins Angestelltenverhältnis aufzunehmen. Und selbst wenn Beamter dann 3 JAHRE Probezeit. Ein Bekannter hatte in der Zeit wegen Trunkenheit im Straßenverkehr seinen Status verloren. Und dann hat man nur noch Anspruch auf Harz 4 . Wenn man als Angestellter geht dann bekommt man Arbeitslosengeld. Die Aufnahmekriterien sind sehr streng. Der Verdienst etwas besser als im Angestelltenverhältnis. Beamter sein lohnt sich aber erst mit Kindern und Familie, wegen wenig Abzüge und Beihilfeanspruch und nach 1 Jahr hat die Frau Anspruch auf Witwengeld wenn was passieren sollte. Aber nach 5-10 Jahren Angestelltenverhältnis ist es fast genauso gut wie verbeamtet zu sein. Beamter im Schuldienst lohnt sich dann wenn man später Funktionsstellen haben will (also Schulleiter, STudienseminarleiter oder Fortbilder Fachleiter etc werden will). Die härteste Zeit ist das Referendariat. Auch da macht jedes Bundesland unterschiede. Einige stellen einen als Beamtenanwärter ein andere nicht.
Lieber Karim, danke für Ihre Anfrage. Leider kann ich in dieser speziellen Frage nicht weiterhelfen. Welche weiteren Faktoren letztlich für eine Verbeamtung entscheidend sind, kann meines Erachtens nur die jeweilige Regierung beantworten. Ich würde vorschlagen, dass Sie sich mit Ihrer Frage beispielsweise an die juristische Abteilung eines LehrerInnen und Lehrerverbandes Ihres Bundeslandes oder aber an einen Personalrat wenden.
Ich hoffe, dass diese Stellen oder aber andere Mitglieder dieses Forums Ihnen mehr Auskünfte erteilen können.
Gruß, flow