Ich bin zur Zeit im öffentlichen Dienst beschäftigt und habe meinen Pkw im B-Tarif versichert. Ich werde meine Tätigkeit voraussichtlich im Laufe dieses Jahres dort einstellen. Dann fiele ja der Rabattgrund bei mir weg, ich denke, ich muß meinen Versicherer darüber umgehend informieren, oder?
Was heißt das dann für meinen Beitrag für das laufende Versicherungsjahr, wird der dann nachträglich neu berechnet und in Rechnung gestellt?
Gruß
Marc
hallo Marc,
dazu 2 Fragen:
- löst Du Dich ganz vom Staat oder Gemeinde?
- ist Deine Frau (oder Lebenspartnerin) im öff. Dienst beschäftigt?
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
ja, ich löse mich komplett aus dem öff. Dienst, meine Lebensgefährtin ist jedoch nachwievor in selbigem beschäftigt.
Gruß
Marc
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Hallo marc,
dann darfst Du im Beamtentarif bleiben.
Grüße
Raimund
Hallo marc,
dann darfst Du im Beamtentarif bleiben.
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
wo steht das denn in den TB’s? Meiner Meinung nach gilt der B-Tarif nur für Familienangehörige.
Gruß
Jochen
Hallo Jochen,
Ehemann/Ehefrau sind Familienangehörige.
Bei den meisten Versicherern werden eheähnliche Gemeinschaften diesem Status gleichgestellt.
Gruß
Marco
hallo Jochen,
sagte ich doch: Familienangehörige. Dazu zählen seit einiger Zeit auch die in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner.
Grüße
Raimund