Hallo,
ist es möglich, dass ein Beamter auf Probe (NRW/Lehrer) nach der Entlassung auf Verlangen nach einer bestimmten Zeit wieder zum Beamten ernannt werden kann?
Hallo,
ist es möglich, dass ein Beamter auf Probe (NRW/Lehrer) nach der Entlassung auf Verlangen nach einer bestimmten Zeit wieder zum Beamten ernannt werden kann?
Hallo,
solange die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, kann man wieder ins Beamtenverhältnis zurück, wenn die einen wieder nehmen wollen.
Grundsätzlich ist auch die Tätigkeit im Angestellenverhältnis möglich.
grüße miamei
Hallo,
warum wurde denn der B.a.P. entlassen ?
Gruß Merger
warum wurde denn der B.a.P. entlassen ?
Wohl, weil es verlangt wurde…